Schulpsychologin lässt meine Cousine im Stich?

Mugua  26.08.2024, 14:28

Wie alt ist deine Cousine denn?

anonymo2022 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 14:29

14

Mugua  26.08.2024, 14:31

War sie auch schon 14, als die Gespräche beendet worden sind?

anonymo2022 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 14:32

Ja das war vor den Sommerferien

5 Antworten

Hi

Ich verstehe nicht warum man nicht gleich von Anfang an die Eltern oder Erziehungsberechtigten mit ins Boot geholt hat. Das Kind ist noch minderjährig. Ich finde gerade wenn es um Selbstverletzung geht sollte nicht einfach ein Gespräch beendet werden.

Klar die 14 jährige wollte keine Hilfe haben oder lehnt diese ab, dennoch etwas unverantwortlich in meinen Augen.

Ich kenne mich da aber nicht mit den Gesetzmäßigkeiten aus. Ich selber bin Ergotherapeutin, habe auch viele Kinder in der Therapie. Wenn so ein Verhalten, Selbstverletzung bemerkt wird sollte man weitere Hilfe holen.

Wieso will man nicht mit einem jungen verzweifelten Mädchen weitere Sitzungen durchführen und versuchen ihr zu helfen? Oder den Eltern wenigstens Bescheid geben??

Ich vermute, dass die Schulpsychologin (SP) es den Eltern vermeintlich nicht sagen durfte. Da es ja echt auf einen Suizid hinauslief, darf und sollte die SP es den Eltern sagen.

Die SP hat das bestimmt nicht so verstanden. Sie dachte vermutlich, dass sie nicht mit den Eltern sprechen darf. Schließlich gibt es eine Schweigepflicht. Die gilt auch bei Jugendlichen. Dass die Gefahr so groß ist, hat sie vermutlich nicht gesehen und daher nichts getan.

Da aber diese Gespräche vermutlich nichts gebracht haben, wollte die SP auch die Konsequenz verhängen, dass sie einfach es abbricht. Man kann ja dem Klienten durch nutzlose Gespräche ja sogar schaden, indem man ihn in einer fehlerhaften Haltung bestärkt.

Sowohl meine Tante und Onkel als auch ich sind total schockiert gewesen, weil wir nichts von ihren psychischen Problemen mitbekommen haben. Sie hat auf uns immer sehr lebensfroh und glücklich gewirkt.

Schulpsychologen sind meist schlecht ausgebildet. Sie kann es daher auch kaum besser wissen. Deine Cousine braucht einen echten Therapeuten. Die sind ja normalerweise aprobiert.

Sucht nach einem "Kinder- und Jugendpsychotherapeuten". Der sollte dazu ausgebildet sein.

Nach einigen Gesprächen wollte die Schulpsychologin es den Eltern sagen mit ihrer Einverständnis, sie wollte das aber nicht und dann wollte die Schulpsychologin auch keine weiteren Sitzungen mehr mit ihr und hat sie im Stich gelassen

Das zeigt deutlich dass du die grundlegende Basis einer psychologischen Betreuung / Therapie nicht verstehst.

Das wichtigste ist die aktive MITARBEIT der Betroffenen, in dem Fall wäre es die Aufgabe der Schülerin gewesen zuzulassen dass die Eltern informiert werden. Nur mit deren Zustimmung hätte die Schulpsychologin weitere therapeutische Schritte einleiten können.

Das nein deine Cousine hat das unmöglich gemacht- ich bin mir sicher das hat die Schulpsychologin deiner Cousine auch genauso vermittelt.

Deine Anschuldigung ist also definitiv NICHT gerechtfertigt.

Ich hoffe das bei euch in der Familie nicht alle so ticken wie du :)

Es ist nicht die Schuld der Schulpsychologin sondern hier hat ganz klar die komplette Familie versagt.

Wenn sich jemand ritzt und die Person einem nahe steht merkt man das auch, wenn man es den will.

Das hier erst die Lehrer und die Freundinnen einschreiten müssen bis was passiert ist traurig. Die Schulpsychologin darf auch nur helfen wenn dies gewünscht ist

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – War bereits selbst in Behandlung
Wieso will man nicht mit einem jungen verzweifelten Mädchen weitere Sitzungen durchführen und versuchen ihr zu helfen?

Weil man jemandem, der die Hilfe verweigert, nicht helfen kann.


Blaeterwerk  26.08.2024, 14:33

Wenn Sie Erwachsene ist und nicht suizidal... aber die Person ist minderjährig und suizidal. Sprich eigentlich hätte eine psychiatrische Begutachtung stattfinden müssen.

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maja0403  26.08.2024, 14:35
@Blaeterwerk

Wo sind denn die Eltern? Ein Kind, das so tief im Sumpf steckt und die Eltern haben nichts bemerkt? Ist natürlich einfach, die Schuld auf andere zu schieben.

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juli189379  26.08.2024, 14:35
@Blaeterwerk

Ändert aber nix daran das die Familie versagt hat und nicht die Psychologin..........

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Mugua  26.08.2024, 14:38
@Blaeterwerk

Das darf die Schule aber nicht ohne Zustimmung der Eltern in die Wege leiten...

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Blaeterwerk  26.08.2024, 14:38
@maja0403

Du schiebst gerade die Schuld auf andere indem du Handlungsbedarf der Eltern forderst. Aus dem Post geht hervor, dass das Kind bereits an ei. HELFERSYSTEM angebunden war und der typische nächste Schritt bei der Vermutung, dass Suizidgefahr besteht ist nun mal ein psychiatrische Gutachten erstellen zu lassen. Tatsache ist dass dies auch beklagt werden kann. Nicht alle arbeiten sauber oder machen mal fehler, auch die Psychologen

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Blaeterwerk  26.08.2024, 14:40
@Mugua

Die Schulpsychologin muss irgendwann die elten in Kenntnis setzen, sobald Gefahr in Verzug besteht. Wenn der verdacht bei der Psychologin bestand und sie nichts unternommen hat sondern einfach das Kind hat fallen lassen, dann ist es durchaus eine fahrlässige Handlung der Psychologin. Viel interessanter ist, woher die Posterin dass alles weiß

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LouPing  26.08.2024, 14:40
@Blaeterwerk

Das aber geht nicht ohne Einwilligung der Eltern!! Die Schülerin hat konsequent abgelehnt die Eltern über den Zustand zu informieren, demzufolge sind der Schulpsychologin die Hände gebunden.

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LouPing  26.08.2024, 14:41
@Blaeterwerk
sondern einfach das Kind hat fallen lassen,

Ohne die näheren Umstände zu kennen kannst du das gar nicht beurteilen.

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Blaeterwerk  26.08.2024, 14:42
@juli189379

Das habe ich bereits kommentiert und deine Ansicht unterstützte ich nicht.

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Blaeterwerk  26.08.2024, 14:42
@LouPing

Nein eben nicht wenn Gefahr in Verzug besteht... Bitte google Gefahr in Verzug.

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Blaeterwerk  26.08.2024, 14:43
@LouPing

Ich dachte wir gehen von den Post und keinen weiteren Spekulationen aus. So Argumentiert müssen wir gar nicht mehr diskutieren dann könnte alles möglich sein.

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LouPing  26.08.2024, 14:44
@Blaeterwerk

Noch mal… wir sind die näheren Umstände des falls NICHT bekannt, genau betrachtet machst du dich mit derartigen Anschuldigungen gegenüber der Schulpsychologin sogar strafbar.

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LouPing  26.08.2024, 14:46
@Blaeterwerk

DU unterstellst der Schulpsychologin **das Kind fallen gelassen zu haben** - das ist ein juristisch relevanter Vorwurf.

Jedem der das kritisiert unterstellst du Spekulationen.

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Blaeterwerk  26.08.2024, 14:48
@LouPing

Inwiefern? Das sind ziemlich wilde Unterstellungen von dir. Ich erkläre den Hndlungsschritt der üblich wäre am Beispiel des posts. Du unterstellst mir unsachlichkeit und berufst dich darauf dass wir nicht wissen können was nun stimmt und was nicht. Dem stimme ich auch zu, deswegen sag ich ja: ausgehend von dem Post. Wenn das ganze nicht der Wahrheit entspricht ist es völlig hinfällig was ich gepostet habe, da ich weder Anstiftung noch Unterstellung betreibe sondern eben das Beispiel des Posts als Referenz nenne. ..

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LouPing  26.08.2024, 14:50
@Blaeterwerk
und sie nichts unternommen hat sondern einfach das Kind hat fallen lassen, dann ist es durchaus eine fahrlässige Handlung der Psychologin. 

Das ist eine klassische,juristisch relevante Unterstellung.

Die FS hat eindeutig geschrieben dass die Betroffene den Kontakt zu den Eltern nicht gewünscht hat - trotzdem lässt du dich zu der Anschuldigungen hinreißen.

Ich kann dir nur raten in der Hinsicht vorsichtiger zu argumentieren, das kann unter Umständen für dich heftige Konsequenzen haben.

ohne genaue Kenntnisse der Sachlage steht es niemanden zu vor zu verurteilen.

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Blaeterwerk  26.08.2024, 14:52
@LouPing

Den ganzen Satz sinnvoll lesen zu können wäre stark von dir. Ich habe " wenn sie..." davor geschrieben.... und jetzt würde ich doch bitte damit aufzuhören mir zu unterstellen ich würde jemanden juristisch schaden wollen wenn wir eindeutig über ein Post schreiben, als Brzugnehmen auf ein Beispiel einer dritten Person. Was du machst ist nämlich tatsächlich community problematisch

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LouPing  26.08.2024, 14:53
@Blaeterwerk

Was mache ich **problematisches**?

Du hast die *dritte Person* deutlich benannt - die Schulpsychologin.

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Blaeterwerk  26.08.2024, 14:59
@LouPing

Vielen Dank, dass du dich um mich sorgst. Ich erkläre dir jetzt ein letztes mal wieso dem nicht zutrifft.

Erstens schrieb ich stets in der Möglichkeitsform - das heißt ich habe nichts als " so ist es und die hat ganz sicher das und das falsch gemacht" behauptet.

Zweitens gehen wir beide hier auf ein Beispiel einer Posterin ein und stehen nicht direkter Verbindung mit den Personen des Posts.

Drittens die Aufzählung von Handlungsschritten im Setting Psychologie sind kein Geheimnis für die Gesellschaft und können sowohl auf rechtsplattrormen als auch wissenschaftlicher Lektüre und guidliens nachgelesen werden... Diese hier zu wiedergeben ist kein Verstoß gehen geltendes recht.

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maja0403  26.08.2024, 15:11
@Blaeterwerk

Dann hat man aber offensichtlich nicht mit der Schulpsychologin geredet und sie eingebunden in das Helfersystem. Das wäre der logischste Schluss gewesen.

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LouPing  26.08.2024, 15:13
@Blaeterwerk
Drittens die Aufzählung von Handlungsschritten im Setting Psychologie sind kein Geheimnis für die Gesellschaft und können sowohl auf rechtsplattrormen als auch wissenschaftlicher Lektüre und guidliens nachgelesen werden... Diese hier zu wiedergeben ist kein Verstoß gehen geltendes recht.

Mir geht es hier nicht um deine laienhaften Darstellung irgendwelcher zusammen gegoogelten psychologischer Settings.

Mir geht es um deine Schuldzuweisung - die formulierst du eindeutig in Richtung der Schulpsychologin.

Ich habe dich bereits frühzeitig darauf hingewiesen dass man ohne vollständige Kenntnis über die tatsächlichen Gegebenheiten keine Vermutungen aufstellen sollte. Das aber hatte ich nicht davon abgehalten der Psychologin zu unterstellen **ein Kind fallen gelassen** zu haben - mit der Formulierung beziehst du dich eindeutig auf den Beitrag der FS = die zuständige Schulpsychologin.

Damit ist die Debatte für mich durch.

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Blaeterwerk  26.08.2024, 15:18
@maja0403

Nun ich glaube ich habe nun sehr ausführlich die mir bekannten standartisierten Schritt bei Gefahr in Verzug im psychlogischen Setting erklärt. Was wirklich passiert ist kann hier niemand sagen. Mir war es wichtig bekannte Handlungsschritte zu erläutern. Was wirklich passiert und unternommen wurde bewerte ich nicht und eventuell wurde alles versucht. Das können wir nicht sagen. Ich bleibe bei der sachlichen Beschreibung von Handlungsschritten die auch ohne dem Post gelten sollten insofern keine andere Rechtslage bestehen sollte.

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Blaeterwerk  26.08.2024, 15:38
@LouPing

Du kannst nicht einzelne Textpassagen rauspicken und Rechtsverstöße meinerseits behaupten. Du nimmst entweder den vollständigen Satz, der keine Unterstellung ist sondern mit " wenn die Schulpsychologien..." beginnt, oder lässt es bleiben. Wiederholt mir vorzuwerfen ich begehen einen Rechtsverstoß und gegen jegliche Erläuterung resistent zu sein sehe ich problematisch. Ferner bist du sicher nicht dazu befugt in Foren herumzugeistern und zu entscheiden was Rechtskonform ist und was nicht... ich kann wirklich nichts dafür dass du nicht sinnerfassend meinen Kommentar gelesen hast. Bitte denk besser darüber nach was du schreibst und wie, die Art und Weise ist unsachlich.

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