Schulpflicht Sachsen?

2 Antworten

(1) Die Schulpflicht gliedert sich in
1. die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Vollzeitschulpflicht) und
2. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (Berufsschulpflicht).
(2) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Schuljahre; die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre.
(3) Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-Saechsisches-Schulgesetz#p28

Du magst deine Schulpflicht zwar abgeschlossen haben, hast aber weiterhin eine Berufsschulpflicht.


Antwort625 
Beitragsersteller
 23.09.2022, 14:55

Aber da steht ja die berufsschulpflicht endet mit dem Ende des ausbildungsverhältnisses also wenn man kündigt auch

In deinem Fall besteht noch Schulpflicht. Die Berufsschule musst du weiterhin besuchen, bis du einen neuen Ausbildungsvertrag oder ähnliches hast.