Schule will das Abschlusszeugnis einbehalten wenn ich Bücher nicht bezahle?
Unsere Schule droht uns damit, dass wenn wir unsere beschädigten/verlorenen Bücher nicht bezahlen und nicht das Original des Abschlusszeugnisses ausgehändigt wird. Ich brauche dieses Abschlusszeugnis um an einer neuen Schule angenommen zu werden und mein Abitur machen zu können. Sollte ich das Zeugnis nicht vorweisen können, muss ich ein BGJ machen...
Darf die Schule das Zeugnis einbehalten?
Ich soll 2 Bücher bezahlen die ich angeblich doppelt erhalten habe, aber nie wirklich doppelt erhalten habe.
4 Antworten
Darüber müßten ggf. die Verwaltungsgerichte entscheiden.
Mit einer eidesstattlichen Erklärung darüber, daß Du die Bücher nicht doppelt erhieltest, wenn dem (nicht) so war, sollte es meiner Meinung nach getan sein.
Sofern Du bereits volljährig bist, wende Dich ggf. an die Verbraucherzantrale oder an einen Anwalt.
Darf die Schule das Zeugnis einbehalten?
Nein, darf sie nicht. Darüber gibt es schon Urteile. Das Zeugnis ist auszuhändigen. Die Forderung, soweit berechtig, kann anderweitig eingetrieben werden.
Wenn Du angeblich doppelt erhaltene Bücher bezahlen sollst, dann hat die Schule doch sicher eine diesbezügliche Empfangsbestätigung von Dir bzw. Deinen Eltern.
Mit anderen Worten: Die sollen Dir erstmal nachweisen, daß Du die Bücher überhaupt hast! Denn behaupten kann man ja vieles!
Stellen die sich dann immer noch quer, hilft wohl nur noch der Weg zum Anwalt!
Ich meinte auch eher den Nachteil, welchen der Fragesteller durch eine zu späte Herausgabe des Zeugnisses haben könnte. Immerhin verlöre der FS dadurch ja ein komplettes Jahr, um welches sich sein Abi dann herauszögern würde.
Wenn der Fragesteller es nicht schafft, diese Bagatelle anders zu lösen, als ein Jahr zu warten, dann ist das ein Armutszeugnis.
Du kannst um eine beglaubigte Kopie bitten, aber möglicherweise kostet die auch Gebühren!
Anwalt für zwei Bücher? Witzig...