Schule Abrechen?

4 Antworten

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen#:~:text=Schulpflicht%20in%20der%20Primarstufe%20und,ber%C3%BCcksichtigt%20werden%20zehn%20Jahre%20Schulbesuch.

In NRW bist du bis zu deinem 18. Geburtstag schulpflichtig. Du hast zwar nach der 8. Klasse (10 Schuljahre in deinem Fall) die Schulpflicht in der Sekundarstufe I erfüllst, müsstest aber auf die Berufsschule, weil es bis zum 18. Geburtstag eine Schulpflicht in der Sekundarstufe II gibt. Zur Sekundarstufe II würde in deinem Fall die Berufsschule (Ausbildung oder Berufsvorbereitungsjahr) zählen.

Es könnte aber eventuell sein, dass die Wiederholung der erste Klasse nicht zählt und du die Schulpflicht der Sekundarstufe I erst nach der 9. Klasse erfüllt hast.

Ich würde an deiner Stelle die 9. Klasse machen, damit du einen Hauptschulabschluss hast. Wenn du danach weiter mit der 10. Klasse machst, wärst du 18 Jahre alt und müsstest nicht mehr auf die Berufsschule. Selbstverständlich kannst du in der 9. Klasse nach einer Ausbildungsstelle suchen und sie im darauffolgenden Schuljahr beginnen. Durch die Ausbildung gehst du weiterhin der Schulpflicht nach, weil du auch eine Berufsschule besuchst.

Kurze Anmerkung: Diese Information gilt nur für NRW, da du laut deiner Profilbeschreibung aus Oberhausen kommst.

Nein die Berufsschulpflicht greift bis zum 18. Lebensjahr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

Nein, wegen der Schulpflicht.

Nein.

Für dich gilt noch Schulpflicht bzw. Berufsschulpflicht.
In den meisten Bundesländern gilt die bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18J wird.