Schuhe kaputt - muss ich Reparatur hinnehmen oder kann ich auch Geld zurück verlangen?
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe kürzlich ein paar Schuhe gekauft, nicht ganz günstig und nach ein paar Wochen ging bei den Schnürsenkeln die Öse ab. Habe danach den Verkäufer aufgesucht, der zuvorkommend meinte wäre kein Problem, der Vertragsschuster kann das NICHT reparieren, ich bekomme mein Geld zurück - allerdings kann ich die Schuhe noch ein wenig tragen den Sommer über und soll dann wieder kommen, denn sie schmeißen die eh nur in den Müll. Da dachte ich mir super, kannst sie noch ein weing tragen und holst dir dann neue - btw, ich denke es ist klar, dass man mit Schuhen wo man weiß sie landen im Müll anders umgeht als mit welchen die man behalten möchte. Nicht dass sie jetzt unmenschlich verschmutzt waren, aber ihr wisst schon was ich meine. Weiße Turnschuh? Hallo?
So dann war ich letztlich wieder im dem Geschäft, dachte ja wäre nun kein Problem diese zurück zu geben - da stand allerdings eine andere Verkäuferin, welche sich weigerte die Schuhe zurück zu nehmen. "Die bekommen wir schon irgendwie repariert" - "Ist doch schön, können sie ihre eigenen Schuhe behalten". Ist natürlich super ärgerlich, erstens weil man einfach davon ausgeht, dass man sein geld zurück bekommt - lässt mich an der Qualität des Schuhs zweifeln wenn er schon nach so kurzer Zeit kaputt geht. Zweitens ist nun meine Garantie noch weiter verstrichen, da die erste Verkäuferin ja meinte ich soll die Schuhe noch ein wenig tragen - heißt wenn die wieder kaputt gehen ist meine Garantie von 6 Monaten möglicherweise längst abgelaufen.
Meine Frage nun, kann ich dazu "gezwungen" werden, dass die Schuhe repariert werden, oder müsste ich sie eigentlich zurückgeben dürfen wenn sie Mängel haben?
LG
4 Antworten
Hallo Du!
Die Bemerkung des Verkäufers ... einfach noch ein wenig tragen und dann wieder kommen - klingt nicht sehr seriös. Da wollte wohl jemand keine Reklamation einstellen.
Ein Mangel muss rechtzeitig gemeldet werden, wenn ich das Ding trotzdem nutze und weiterbehalte - kann es sein, dass mein Anspruch verfällt.
Grundsätzlich muss bei einem Mangel eine Lösung - z.B. Reparatur - angeboten werden. Auch der Verkäufer hat Rechte.
Wenn etwas nicht zu reparieren ist - kann er Dir auch Ersatz anbieten (neue Schuhe) - das Geld muss er dir auf keinen Fall erstatten.
Also das was dir der erste Verkäufer gesagt hat falsch. Wenn er zu dir sagt, lauf mit dem kaputten Schuh noch ein paar Monate rum und komm dann wieder,... Wer soll das denn noch nachvollziehen? Das ist total unüblich.... In den ersten 6 Monaten nach Kauf gilt die sogenannte Gewährleistungsfrist, bei der davon ausgegangen wird, das der Mangel bereits bei Kauf vorlag... D.h. Für dich Neue Ware, Reparatur oder Geld zurück etc.
Ein Anspruch auf Geld zurück besteht jedoch nicht, dem Verkäufer muss eingeräumt werden, den Mangel zu beseitigen.
Und außerdem, die Schnürsenkel waren nur kaputt? Warum hat man dir nicht einfach ein paar neue gegeben?
Meine Frage nun, kann ich dazu "gezwungen" werden, dass die Schuhe repariert werden, oder müsste ich sie eigentlich zurückgeben dürfen wenn sie Mängel haben?
Du hast das Recht auf Nacherfüllung, der Verkäufer hat das Recht der Wahl ob er dir neue Schuhe gibt, den Mangel beseitigt durch Reparatur, oder dir einvernehmlich das Geld zurückerstattet.
Ja, kannst du, die haben das Recht das zu reparieren. Ich glaube wenn 3 mal der gleiche Fehler auftaucht kannst du auf Wandlung bestehen.