Garantie - Umtausch - moglich - ja? nein?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Gewährleistung läuft zwei Jahre (§ 438 BGB), und du kannst dir aussuchen ob Reparatur oder Austausch (§ 439).

Bei wem hast du den Rollrost schon zweimal umgetauscht? Beim Verkäufer? Dann kannst du inzwischen vom Verkauf zurücktreten (§ 323 BGB) oder den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), wenn inzwischen wieder ein Mangel vorhanden ist.

Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)


Linaalain 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 11:15

Also könnte ich mein Geld zurückbekommen, wenn ich Bett+ Rollrost zurückbringe?

Rollrost kaputt, Bett selbst natürlich Top in Schuss!

Ich Danke Dir ganz herzlich!

0
Droitteur  02.02.2014, 12:03
@Linaalain

Gerne doch :)

Noch mal meine Frage: Hattest du den das Rollrost durch deinen Verkäufer tauschen lassen oder hast du das selbst gemacht?

1
Linaalain 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 12:11
@Droitteur

Ich bin dort hin, und bekam einen neuen Rollrost. Also bei Möbel Boss.

0
Droitteur  02.02.2014, 12:15
@Linaalain

Wenn das Ding nun wieder kaputt ist, kannst du vom Verkauf zurücktreten. Sprich erst mal mit dem Verkäufer; wenn er sich nicht einsichtig zeigt, kannst du das ganze schriftlich machen und dein Geld über das Mahnverfahren zurückfordern.

Wenn sich Probleme ergeben, freue ich mich über weitere Fragen :)

1

Schau in deinen Kaufvertrag, was da zur Gewährleistung drin steht. Richtig ist aber, dass diese Gewährleistung bedeutet, der Händler muss Mängel beheben. Einen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Betrages gegen Rückgabe der Ware hast du nur, wenn dies der Händler im Vertrag von selbst eingeräumt hat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie


Linaalain 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 09:06

"Kaufvertrag"....... da steht absolut NICHTS über diese Punkte...... nur Adresse, Artikel aufgeführt, Anzahlung geleistet, Unterschrift, fertig. Deswegen frage ich hier nach!

0
angy2001  02.02.2014, 09:20
@Linaalain

Dann wirst du nur die normale gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten haben, in der der Händler zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Ware verpflichtet ist. An deiner Stelle würde ich aber mal zum Händler gehen und dein Anliegen vortragen, vielleicht macht der Händler da was aus Kulanz.

0
Linaalain 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 09:25
@angy2001

Das würde bedeuten, immer wieder neuer Rollrost steht mir zu?

Ich fahre die Woche mal hin! Denn langsam aber sicher habe ich wie gesagt die Schnauze voll von dem Mist.

Vielen Dank!

0
angy2001  02.02.2014, 11:04
@Linaalain

Die Gewährleistung besteht für 12 Monate - wenn du allerdings schon 2-mal damit Probleme hattest, und immer wieder dieselben, dann scheint das nicht an deiner Nutzung zu liegen und dann wird das kompliziert. Also ich würde es erstmal mit Reden versuchen. viel Glück dabei.

0