Leistungssperre durch Wechsel der Krankenkasse umgehen?

3 Antworten

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Bei einem Kassenwechsel nimmst du die Leistungssperre mit, denn deine neue Krankenkasse bestätigt deiner alten, daß du dort jetzt Mitglied geworden bist.Daraufhin teilt deine alte der neuen mit, daß du ein Ruhen der Leistungen hast. Damit bekommst du auch dort nur die Notfallversorgung.

Erst wenn du eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen hast, die Raten mindestens 2 x hintereinander auch pünktlich eingegangen sind, kann das Ruhen aufgehoben werden. Zahlst du einmal nicht, wird der gesamte Betrag sofort fällig und geht ggf. in die Vollstreckung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Hauptzollamt hat diesbezüglich nichts zu entscheiden, und man kann die GKV meines Wissens nach nicht einfach so wechseln.

Falls Du aktuell nur noch eine Notversorgung bekommst, wende Dich ggf. an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Die Schulden bleiben erhalten. Ein Kassenwechsel ist aber möglich


Jan98781 
Beitragsersteller
 19.10.2022, 17:44

Ja, das ist mir bewusst. Aber habe ich denn nach dem Wechsel wieder den vollen Leistungsumfang?

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LauwarmerKaffee  19.10.2022, 17:46
@Jan98781

Ja, im Prinzip schon. Eine psychische Behandlung muss trotzdem beantragt und genehmigt werden. Das kann also durchaus auch abgelehnt werden

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