Leistungssperre durch Wechsel der Krankenkasse umgehen?
Hallo, habe leider hohe Beitragsschulden bei der GKV, da ich eine zeitlang kein Einkommen hatte und jetzt nur Mindestlohn verdiene. Ich bräuchte dringend mal psychologische Unterstützung, da ich mich nicht dazu aufraffen kann, mal aus diesem Teufelskreis rauszukommen, allerdings habe ich halt eine Leistungssperre. Deshalb jetzt die Frage: Ist die noch vorhanden, wenn ich die Krankenkasse wechsel? Oder sagt das Hauptzollamt dann: Ne, sperrt dem mal die Leistungen.
3 Antworten
Bei einem Kassenwechsel nimmst du die Leistungssperre mit, denn deine neue Krankenkasse bestätigt deiner alten, daß du dort jetzt Mitglied geworden bist.Daraufhin teilt deine alte der neuen mit, daß du ein Ruhen der Leistungen hast. Damit bekommst du auch dort nur die Notfallversorgung.
Erst wenn du eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen hast, die Raten mindestens 2 x hintereinander auch pünktlich eingegangen sind, kann das Ruhen aufgehoben werden. Zahlst du einmal nicht, wird der gesamte Betrag sofort fällig und geht ggf. in die Vollstreckung.
Das Hauptzollamt hat diesbezüglich nichts zu entscheiden, und man kann die GKV meines Wissens nach nicht einfach so wechseln.
Falls Du aktuell nur noch eine Notversorgung bekommst, wende Dich ggf. an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
Die Schulden bleiben erhalten. Ein Kassenwechsel ist aber möglich
Ja, im Prinzip schon. Eine psychische Behandlung muss trotzdem beantragt und genehmigt werden. Das kann also durchaus auch abgelehnt werden
Ja, das ist mir bewusst. Aber habe ich denn nach dem Wechsel wieder den vollen Leistungsumfang?