Schloss von Balkontüre: Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

2 Antworten

Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind gemeinschaftliches Eigentum Außenfenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, da sie Bestandteile der Fassade sind. Somit müssen alle Wohnungseigentümer zusammen die Kosten Reparatur von kaputten Fenstern tragen.


Vierjahreszeit 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 20:54

Betrifft das auch die wegen Reparatur einer Balkontür, die wegen Materialverschleiß erforderlich ist?

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BEAFEE  24.06.2020, 20:58
@Vierjahreszeit

Das ist die Frage ....

Wäre es Eigenverschulden dann wohl nicht. Aber bei Materialverschleiß sieht es wohl so aus, dass alle zahlen müßten.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ? Eine kostenlose telefonische Beratung würde ich mir dort einholen, ansonsten:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiGhqjUkJvqAhUCDewKHeEqC_0QFjAAegQIBBAB&url=https%3A%2F%2Fwww.vermieterverein.de%2F&usg=AOvVaw05x0Q7Cgrp8pXlYKyF5Qkj

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ich würde sagen, auch Sache der Gemeinschaft - das weiß aber der Verwalter - du solltest ihm die Reparaturbedürftigkeit mitteilen