Schlaganfall ärztl. Fahrverbot?
Hallo zusammen,
Ich, männlich, 54 Jahre alt, hatte vor 5 Wochen einen Schlaganfall erlitten. Die Aussprache war etwas verwaschen, die linke Hand hatte temporäre Lähmungen. Ich bin gleich ins KH und über die Notaufnahme in die Stroke-Unit gekommen. Folgende Untersuchungen wurden gemacht:
- CT ohne Befund
- MRT mit Befund leichter Schlaganfall in der rechten Gehirnhälfe
- Ultraschall vom Hinterkopf mit Befund einer verengten Aterie in 5cm Tiefe mit schnellem Blutdurchfluss
- Ultraschall vom Herzen ohne Befund
- Ultraschall vom Bauch mit Befund Gallensteine
- Langzeit-Blutdruckmessung mit 145/90
- Langzeit-EKG wird noch gemacht
Der Arzt hat mir ein "Fahrverbot" von 6 Monaten genannt.
Letzte Woche erwischte es mich nochmals mit einer TIA. Beeinträchtigungen habe ich zum Glück keine zurückbehalten. Jetzt soll ich nächste Woche im Rahmen einer Angiosgraphie einen Stent in der verengten Arterie gesetzt bekommen.
Wie verhält es sich nun mit dem ausgesprochenen ärztlichen Fahrverbot nsch dem 1. Schlaganfall, wenn nach einem erneuten Schlaganfall (TIA) im Rahmen einer Angiosgraphie ein Stent in die betroffene Arterie (Stenose) gesetzt wird? Bleibt dann das Fahrverbot bestehen, obwohl durch den Stent das Risikos eines Rezidivs erheblich reduziert worden ist? Hierzu fand ich bisher keine Infos.
Vielen Dank vorsb für Eure Äußerungen hierzu.
1 Antwort
Zwar hat das Fahrverbot Deines Arztes keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung, solltest Du aber trotzdem fahren und es zu einem Unfall kommen, würde das erheblich strafverschärfend wirken, zudem könnte es Stress mit der Versicherung geben.
Das stimmt so leider nicht. Es soll bei mir eine Angiographie gemacht werden, um eine Stenose im M1 Segment zu überprüfen. Parallel dazu steht ein Stent bereit, der dann eingebracht wird, sollte es möglich sein, die verengte, hochgradige Stenose mittels des Stents zu erweitern.
Ich frage den Doc.
Das solltest Du Deinen Arzt fragen - persönlich würde ich das aber negieren, Stents haben etwas mit einem Herzinfarkt und nicht mit einem Schlaganfall zu tun.
Das ist mir bekannt. Meine Frage zielt ab, ob auf Grund eines Stents ggfs. die Frist verkürzt werden kann.