"Schlag mich! Schlag mich! Schlag mich!" - Darf man dann zuschlagen?
Hab grade einen YTclip ggesehen, wo jemand in einem wörtlichen Gefecht brüllt "Schlag mich! Schlag mich! Schlag mich!" (In dem Fall war es "Hit me! 3x") und jetzt frage ich mich - rein rechtlich gesehen, würde man dieser Aufforderung im Zorn nachkommen, kann man dann immer belangt werden, wenn man ja sozusagen darum gebeten wurde? Beweise sind ja auf Film gebannt.
11 Antworten
Grundsätzlich kann man bei der Zustimmung zu einer Verletzung von Rechten diese tatsächlich fast alle folgenlos verletzen.
Die Frage ist aber, wie ernsthaft die Zustimmung des Verletzten aufzufassen ist. Beim Arzt wird i.d.R. alleine durch konkludentes Handeln einer Körperverletzung durch eine Injektion zugestimmt - man rollt sich den Ärmel auf...
Die im Rahmen eines Streites gerufene Aufforderung dürfte in der Regel nicht als ernsthafte Zustimmung zu einer Rechtsgutverletzung aufzufassen sein. Die Frau, die regelmäßig von ihrem Mann verprügelt wird und ihm sein schäbiges Verhalten durch die Rufe "Schlag mich doch..." verdeutlichen will, fordert ihn sicherlich nicht dazu auf, sie zu verletzen.
Letztlich kommt es also darauf an, ob
1. die Zustimmung rechtlich wirksam war
2. überhaupt zu genau jener Verletzung von Rechten rechtlich bedeutsam zugestimmt werden konnte (z.B. ist die Tötung auf Verlangen strafbewehrt).
3. der Adressat, obwohl zugestimmt wurde, das Recht verletzen durfte (Amtsträger sind an besondere Pflichten gebunden und dürfen manche Handlungen auch bei Zustimmung nicht durchführen - siehe Art. 1 GG).
Es ist wohl als Provokation zu werten, jedoch wird einem das allerhöchstens Strafmilderung verschaffen. Wenn es überhaupt etwas bringt, denn man kann nicht durch Aufforderung gezwungen werden jemanden zu schlagen. Dafür ist man immer noch selbst verantortlich und kann demnach auch belangt werden.
Nein, auch in einem solchen Fall darf man nicht munter drauf losschlagen. Macht man es aber doch, kann man dafür rechtlich belangt werden, sofern man strafmündig ist etc.
Anders sieht es bei Notwehr aus, aber selbst da ist es meiner Meinung nach eine rechtliche Grauzone...
Ergo: Lass die Fäuste in der Tasche und behalte deinen Frieden...
lg, jakkily
Ich bin mir nicht sicher aber ich denke nicht. Da diese aussage ja nicht ernsr zu nehmen ist. Und selbst wenn sie ernst gemeint wäre, es wäre dennoch köperverletzung. Ein Extremer Vergleich z.B. Jemand bittet dich ihn umzubringen. Das wäre auch auf aufforderung verboten, also denke ich ist es mit dem schlagen ähnlich.
Ich würde nicht zuschlagen sonst würde man warscheinlich zurück geschlagen