Scheidungantrag zurücknehmen?

4 Antworten

Wer den Scheidungsantrag zurücknimmt, muss nach § 150 II FamFG die Kosten tragen, die eigenen und auch die der anderen Partei. Das gilt auch, wenn PKH bewilligt wurde. PKH gibt's ja nicht für lau.

Wenn ein Antrag ungültig ist, muß er meiner Meinung nach nicht zurückgezogen werden.

Wende Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Eine Scheidung kann doch - selbst im Härtefall - nach 5 Jahren durchgezogen werden.

Die Kosten trägt sie nicht, sie hat ja Prozesskostenhilfe bekommen.


Bergfex49  31.07.2024, 10:04

falls es tatsächlich zu einer Scheidung kommt, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. jede/r trägt seine Kosten selber. Wer Prozesskostenhilfe bekommen hat, muss in der Regel allerdings die Kosten, die das Gericht vorverauslagt hat für den Anwalt usw. natürlich an das Gericht zurückzahlen in monatlichen Raten. Nach etwa zwei Jahren wird die wirtschaftliche Lage dann nochmals überprüft und ggfls die Raten neu festgesetzt. Wirkt die Person nicht mit, kann die Bewilligung der PKH widerrufen werden. Der Vorteil der PKH ist, dass Raten max. 48 Monate gezahlt werden müssen, was darüberhinausgeht, bzw. dann noch offen ist, wird erlassen. Keine PKH muss zurückgezahlt werden, wenn PKH ohne Raten bewilligt ist.

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Agamemnon712  31.07.2024, 09:51

Prozeßkostenhilfe kann zurückgefordert werden.

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Grundsätzlich solltest du hier einen Anwantl konsulierten.

Wenn sie den Antrag zurückzieht sollte sie die Kosten tragen. Wenn das Verfahren aber komplett eingestellt wird könnten die Kosten von euch individuell eingefordert werden.

Aber ich bin Laie.

Lass die gute Frau doch gehen, warum machst du es ihr so schwer?