Scheidung in Deutschland mit Scharia Ehevertrag?

4 Antworten

Der Schariavertrag ist in Deutschland ungültig. Hier gelten die deutschen Gesetze.

Ja, in Deutschland gilt der Zugewinnausgleich grundsätzlich für Ehepaare, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Dieser Güterstand tritt automatisch ein, wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbaren.

Da die Ehepaare seit 2003 in Deutschland leben, unterliegen sie den deutschen Gesetzen, und der Zugewinnausgleich kommt zur Anwendung, wenn die Ehe geschieden wird. Dabei wird das während der Ehezeit erworbene Vermögen der beiden Ehepartner ermittelt und ausgeglichen. Es ist ratsam, sich im Falle einer Scheidung rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Ansprüche und Verfahren zu klären.

Ein Ehevertrag muss damit er wirksam ist notariell beurkundet sein. Ich denke mal das diese Scharia Ehevertrag daher unwirksam ist. Daher bleibt es wohl beim gesetzlichen güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Aber das sollte mit einem Anwalt geklärt werden

Denke in dem Fall solltest du auf jeden Fall zum einem guten Anwalt für Familienrecht gehen.

Aber ich würde auch davon ausgehen wenn ihr Beide schon so lang in Deutschland gewohnt habt nur für die Heirat kurz in Syrien wart, das dann ohnehin nur Deutsches Recht gilt.


sarahhamdani 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 21:28

Danke :)

Das lautet doch Morgengabe. Aber egal. Entscheidend ist, ob auch standesamtlich geheiratet wurde. Islamische Ehen zählen in DE nicht. Frag am besten einen Anwalt.


sarahhamdani 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 21:02

Die Ehepaare haben in Syrien Scharia Gericht geheiratet und ihren Ehevertrag in Deutschland Standesamt anerkannt. Nach der Ehe konnte der Ehemann sich selbständig machen. Er hat wegen die deutsche Einbürgerung der Frau die unmittelbar nach Eheschließung statt fand sich selbständig machen weil er eine bessere Aufenthaltstitel bekommen die ihn erlaubte sich in Deutschland selbständig zu machen und alles in der Ehe entstandenen Vermögen sind von der Selbständigkeit in der Ehezeit in Deutschland entstanden. Die Frau wird leider nach irakischem Güterrecht geschieden weil sie in der Eheschließungszeitpunkt die deutsche Einbürgerung nicht hat. Da zählt art. 14 EGBGB vom 29.01.2019 bei ausländische Ehepaare die vor diesem Datum geheiratet haben zählt die Staatsangehörigkeit in der Eheschließungszeitpunkt. Wir haben einige Anwälte gefragt aber sieht leider nicht so gut aus und sind noch dabei zu schauen, ob irgendwie eine Möglichkeit gibt die Ehe nach deutschem Güterrecht zu scheiden.