Firmung ist ein religiöses Fest der Gesamtgemeinde. Dazu sollte man sich nicht zu auffällig kleiden. Ein solches schulterfreies dunkelrotes Kleid ist, wenn auch schön, in diesem Fall fehl am Platz.

Das passt zu einem Tanzstundenabschlussball oder zum Schulentlassungsfest aber nicht zum religiösen Fest einer Firmung!

...zur Antwort

Das ehem. Gewerbeaufsichtsamt, heute Teil der örtl. Bezirksregierung.
Örtl. Kommune, Landratsamt oder kreisfrei Stadt.
Wenn da nicht unverzüglich und sofort eine Abhilfemaßnahme getroffen wird, dann schnellstens bei der Polizei Strafanzeige stellen.

...zur Antwort

Für mich war/ist es immer wichtig, das bei Umbaumaßnahmen man zuerst den IST-Zustand gegen über dem künftigen Soll-Zustand feststellt.
Eine Nutzungserlaubnis kann erst dann ausgesprochen werden, wenn die anerkannten Regeln der Technik beachtet werden und diese eingehalten sind. Was vielleicht schön klingt, das "technisch Machbare" ist noch lange keine Gewähr für dauerhafte Sicherheit.

...zur Antwort

Ein Sprichwort besagt nicht umsonst: Reinlichkeit ist eine Zier!
Verschmutzte Anlagen des Sicherheitsbereiches sind oft die Ausgangslagen von Störungen oder des Ausfalls der gesamten Anlage.
Wenn man schon mit zerrissenen Klamotten auf die Straße geht, so ist der Weg zu den ungepflegten techn. Anlagen nicht mehr weit.

...zur Antwort

In Küchen und/oder neben/über dampferzeugenden Geräten (Waschmaschinen und Geschirrspüler) ist die Auslösung eines Fehlalarmes durch die RM (Rauchmelder) vorprogrammiert.
Hier handelt es sich entweder um eine Fehlinstallation des RM am gewählten Platz, um eine falsche Technik des ausgewählten Rauch- oder Brandmelders oder z. B. auch um eine mangelhafte Sorgfältigkeit bei der Küchennutzung.
Offene Küchen, vielleicht auch solche ohne eigenes Fenster oder Türen, zu Wohnräumen sind immer problematisch.
Ausweg, es gibt sogen. Wärmedifferentialmelder die ab ca. 160° Umgebungstemperatur anspringen.
Mein Rat: Frage einen Fachhändler, wie er das vor Ort beurteilt und lass Dich von ihm beraten.
Karelien

...zur Antwort

Es ist Sache des Feuerwehr-Kommanden.
Jeder bestimmt anders.

...zur Antwort

Ich möchte Dich einmal fragen, was Du machst, wenn es im Haus brennt, das Treppenhaus vom Rauch schon beeinträchtigt, das Treppenhauslicht ausgefallen und der Haustürschlüssel nicht - mehr - sofort greifbar ist?
Türen im Verlauf von Fluchtwegen, müssen immer frei nutzbar sein!

...zur Antwort

Entweder Du hast eine Zulassung vom DiBt für die geplante Wand, einschl. der angrenzenden Bauteile oder Du mußt Dir eine solche vom Bauamt als Einzelfall beantragen.

...zur Antwort

Was soll das eigentlich? ----
Entweder ich gehe ins Bett um zu schlafen, dann brauche ich kein Licht, oder ich will noch etwas lesen, dann bin ich noch munter und liege wach.
Für Orientierungsfälle in den Nachtstunden gibt es "Glimmlampen", die durch ihre schwache Lichtquelle zuverlässig den/die Weg/e markieren.
Eine andere Annahme könnte sein, Du hast Angst allein im Dunkeln zu sein,
dann versuche es mit mehreren der genannten "Glimmlampen".
Denke aber  i m m e r  an die Stromrechnung!
Jede noch so kleine Lampe erhöht den Energieverbrauch.

...zur Antwort

Ein Kellerraum ist kein Wohnraum!

Das sagt schon der Name.
Es fehlen meist oder sind nur ungenügend ausgebildet die baulichen Voraussetzungen wie die entsprechenden Wohnungsnotwendigkeiten: Fensterhöhe über Grund, Lüftungs- und Heizungsmöglichkeiten, Wärmedämmung vor der Kühle der Außenwände und des Bodens und dgl.
Wenn trotzdem ein solcher Raum eigenmächtig als Wohnraum genutzt wird, sind dem Vermieter und dem Mieter nicht zu helfen.
Siehe den genehmigten Bauplan.

...zur Antwort

Siehe den Produkt-Sicherheitnachweis

...zur Antwort

Die Bereitstellung und Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke unter liegt bestimmten Vorgaben. Toiletten, Brand- und Raummelder, Fluchtwege etc. sind in der Arbeitsstätten-Verordnung bzw. deren Nachfolge-Verordnung, in den Genossenschaftlichen Regelwerken oder in den Bauordnungen der Länder usw. festgeschrieben und müssen daher beachtet werden.

Bei Zweifeln wende Dich bitte an das zuständige Bauamt der Stadt- oder der Landkreisverwaltung.

...zur Antwort

Grundsätzlich müssen alle Türen im Zuge des Fluchtweges aufgehen.
Das ist nach der HBO, den LBO, der DIN usw. so vorgegeben.
Ausnahmen könne z. B. bei den "Kellnertüren" sein, wenn der Durchgang
in beiden Richtungen erfolgen muß. Auch bei beschränktem Platz und bei Wohnungseingangstüren gibt es gewisse Ausnahmen.
Alles andere sind nur billige Ausreden und Beschönigungen der eigenen Fehler.

...zur Antwort

Papier gehört der Brandklasse A an und ist somit mit Wasser löschbar.
Stickstoff kann zusätzlich oder auch anstatt verwendet werden. Allerdings ist das unmittelbare Umfeld (wie: Lage, Höhe der Umgebung etc.) zu beachten. Insbesondere ist der sichere Atemschutz der Hilfspersonen sicherzustellen.
Andere  Löschmittel sind zwar auch möglich, aber stehen nicht immer in genügender Anzahl und schnell zur Verfügung.

...zur Antwort

Denk an den Flughafenbrand Düsseldorf vor Jahren. Dort starben nicht am Feuer, denn es gab keines, sondern wegen des gasenden Styropors, richtig: Polystyrol, die Leute.
Man wollte das Styropor, wegen seiner Gefährlichkeit, insgesamt als Dämmung verbieten, lies es aber dennoch zu, wenn gegebene Einbauregeln zwingend beachtet werden.
Ich kann nur empfehlen, verwende ungefährliche Materialien, wie: Glaswolle
der Klasse B 1, und Du hast mit den Styropor-Problemen nichts zu tun.

...zur Antwort

Halte Dich an die gültigen und eingeführten Brandschutzvorschriften und nicht an irgendwelche Angaben deren Richtigkeit, Anwendbarkeit oder Wunschvorstellungen Du nicht in Detail beurteilen kannst.
Das Regelwerk ist in DIN 4102 niedergeschrieben und somit in Deutschland maßgeblich.

...zur Antwort

Ich bitte um Erklärung der Worte in deutscher Sprache: "Foodtruck" und "Streetfood"-Festivals.
Andernfalls sind Irrtümer vorprogrammiert. 
Die Norm B 1 ist durch die Gesetzgebung und durch das DIBt geregelt.

...zur Antwort