Ein Sprichwort besagt nicht umsonst: Reinlichkeit ist eine Zier!
Verschmutzte Anlagen des Sicherheitsbereiches sind oft die Ausgangslagen von Störungen oder des Ausfalls der gesamten Anlage.
Wenn man schon mit zerrissenen Klamotten auf die Straße geht, so ist der Weg zu den ungepflegten techn. Anlagen nicht mehr weit.
Nur wenn das "Umfeld" und der Ort des Brandes passen.
Was soll das eigentlich? ----
Entweder ich gehe ins Bett um zu schlafen, dann brauche ich kein Licht, oder ich will noch etwas lesen, dann bin ich noch munter und liege wach.
Für Orientierungsfälle in den Nachtstunden gibt es "Glimmlampen", die durch ihre schwache Lichtquelle zuverlässig den/die Weg/e markieren.
Eine andere Annahme könnte sein, Du hast Angst allein im Dunkeln zu sein,
dann versuche es mit mehreren der genannten "Glimmlampen".
Denke aber i m m e r an die Stromrechnung!
Jede noch so kleine Lampe erhöht den Energieverbrauch.
Die Bereitstellung und Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke unter liegt bestimmten Vorgaben. Toiletten, Brand- und Raummelder, Fluchtwege etc. sind in der Arbeitsstätten-Verordnung bzw. deren Nachfolge-Verordnung, in den Genossenschaftlichen Regelwerken oder in den Bauordnungen der Länder usw. festgeschrieben und müssen daher beachtet werden.
Bei Zweifeln wende Dich bitte an das zuständige Bauamt der Stadt- oder der Landkreisverwaltung.
Denk an den Flughafenbrand Düsseldorf vor Jahren. Dort starben nicht am Feuer, denn es gab keines, sondern wegen des gasenden Styropors, richtig: Polystyrol, die Leute.
Man wollte das Styropor, wegen seiner Gefährlichkeit, insgesamt als Dämmung verbieten, lies es aber dennoch zu, wenn gegebene Einbauregeln zwingend beachtet werden.
Ich kann nur empfehlen, verwende ungefährliche Materialien, wie: Glaswolle
der Klasse B 1, und Du hast mit den Styropor-Problemen nichts zu tun.
Halte Dich an die gültigen und eingeführten Brandschutzvorschriften und nicht an irgendwelche Angaben deren Richtigkeit, Anwendbarkeit oder Wunschvorstellungen Du nicht in Detail beurteilen kannst.
Das Regelwerk ist in DIN 4102 niedergeschrieben und somit in Deutschland maßgeblich.
Nur nach Nutzung, auch nach kurzfristigster Verwendung, durch den für die Feuerlöscherart geprüften und zugelassenen Servicetechniker.
Keine Eigeninitiative!
Funktionsprüfung alle zwei ( 2 ) Jahre.
Metallbrände sind mit Wasser so nicht zu löschen.
Du benötigst einer gesonderten Metallbrandlöscher.
Der Aufstellungsort hängt von der unmittelbaren Umgebung ab.
Genaueres kannst Du bei der Feuerwehr erfragen.
Normale vernetzte Rauchmelder schlagen natürlich gemeinsam an. Eine Selektion ist nur über eine zentrale Brandrauchmelderstelle möglich, bei der der Standort des jeweiligen Brandrauchmelder auf einem Display angezeigt wird. Angebote solcher kleineren Brand- und Einbruchmelderstellen sind im Internet angeboten. Siehe dort die entsprechenden Anlagenangebote. Von vernetzte Billigbrandrauchmeldern und deren -anlagen kann man nicht alles verlangen. Qualität Meldeumfang haben halt ihren Preis.
Zusatz zur Lagerungsfrage:
Was sagt der Kirchenvorstand zu dieser beabsichtigten Lagerung unter der Kirche?
Immerhin muß man ja auch mit einem evtl. Brand rechnen!
Erste Antwort zur Zulässigkeit: Frage den Bezirkskaminkehrermeister (Schornsteinfegermeister).
Hierbei sind u. a. die Mindestabstände zur Feuerungsanlage, das Lagergut, die Raumdurchlüftung, die Bauart der Wände und Decken, die Art und die Reinigungsöffnungen der Kamine zu überprüfen und zu berücksichtigen.
Außerdem kann es in jedem Bundesland Abweichungen geben.
Grundsätzlich soll oder besser muß der 1. Flucht- und Rettungsweg begehbar bleiben. Der 1. F+R-Weg ist dabei immer das Treppenhaus.
Personen die in der Wohnung eingeschlossen sind, wenn das Treppenhaus verqualmt ist, sollten in der Wohnung bei geschlossenen Wohnungszugangstüren verbleiben und sich am Fenster bemerkbar machen. Über Geräte der Feuerwehr kann dann das Fenster zum Notausstieg werden.
Eine Verqualmung oder Feuer im Treppenhauses sind möglichst zu verhindern.
Achtung:Todesfalle!
Zwei/drei Atemzüge und Du bist für immer aller Sorgen los!
1) Das Unterschreiten einer Grenzbebauung ist nach der HBO unzulässig, wenn der Nachbar den erforderlichen Abstand in seinem Grundstück nicht übernimmt. Jegliche Grenzbebauung einschl. des gewünschten Abweichen von der Bauordnung bedarf auch der Zustimmung des Nachbarns.. 2) Der Einbau von Brandschutzfenstern - F 90 - müssen bei einer Abstandsunterschreitung erfüllt sein. 3) Das Öffnen der Brandschutzfenster schließt ich von Anfang aus völlig aus. Solche Fenster, F 90-Verglasung und F 90-Rahmen, mit einem entsprechendem richtigen Einbau sind außerdem nicht gerade billig.
Denke daran, daß ungeschützte Stahlstützen schon ab ca. 700° C nachgeben. Damit kannst Du das Haus ganz oder teilweise zum Einsturz bringen. Frage deshalb den Kaminkehrermeister und/oder das Bauaufsichtsamt.
Erste Maßnahme: Frage zuerst den zuständigen Bezirkskaminkehrermeister bevor Du eine evtl. unnötige Anschaffung machst und hole Dir seine technische Zustimmung ein!
Möchtest Du einen Brand riskieren, in dem Du mehrere Verlängerungen hintereinander anschließt? ---- Ich kann nur raten, laß die Finger von hintereinander angeschlossenen Verlängerungen oder Verlängerungen mit Mehrfachsteckern! Brandgefahr!!! Benötigt Du mehrere Elektrostrecker, so wende Dich an einen Fachbetrieb, daß der Elektromonteur Dir von der Hauptsicherung ausgehend die Leitung auf mögliche Verstärkung überprüft und dann ggf. weitere Elektrosteckdosen installiert. Handle nicht eigenmächtig!
Es ist sehr, sehr selten, aber trotzdem ist es nicht auszuschließen, daß durch Überhitzung infolge eines Kurzschlusses eine Batterie den Grund für einen Brand legt.
Das gilt für Trocken- als auch für Naßbatterien.
Schadhafte Batterien müssen daher umgehend entsorgt werden (Sondermüll)!
Karelien
Auszug aus Feuerungsverordnung - FeuV - § 8
Abgasleitungen sowie Verbindungsstücke zu Kaminen müssen, soweit sie durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen führen,
in einem Abstand von mindestens 20 cm mit einem Schutzrohr aus nichtbrennbaren Bauteilen versehen oder
in einem Umkreis von mindestens 20 cm mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 und 2 genügt ein Abstand von 5 cm, wenn die Abgastemperatur der Feuerstätte bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160° C betragen kann oder Gasfeuerstätten eine Strömungsicherung haben.
Abgasleitungen an Gebäuden müssen von Fenstern einen Abstand von mindestens 20 cm haben.
Geringere Abstände als den nach Absatz 1 - 4 sind zulässig, wenn sichergestellt ist, dß an den Bauteilen aus brennbaren Baustoffen bei Nennwärmeleistung der Feuersstätten keine höheren Temperaturen als 85°C auftreten können.
Zuständig für die Abnahme der Feuerstätten ist der Bezirkskaminkehrermeister.
Mein Rat, frage den Bezirkskaminkehrermeister vor der ersten Inbetriebnahme der Feuersstätte und laß Dir seine Zustimmung nach erfolgter Prüfung geben!. Die Prüfung sollte noch vor Fertigstellung erfolgen und dann nochmals nach Abschluß der Bauarbeiten aber vor der ersten Inbetriebnahme..
Es wäre schade, wenn durch einen vermeidbaren Installations- oder Baufehler das gesamte Haus untergeht.