Schadensverursacher stirbt, wer zahlt nun?
Nehmen wir an, ein StraftÀter beschÀdigt parkende Autos mit einem Hammer. Die Polizei kommt und versucht, den TÀter festzunehmen. Weil er mit dem Hammer um sich schlÀgt und somit bewaffnet und gefÀhrlich ist, muss die Polizei zur Schusswaffe greifen. Der TÀter wird von der Polizei erschossen und ist sofort tot.
Wer zahlt nun den Schaden an den Autos, wenn der TĂ€ter tot ist?
6 Antworten
Wenn die Fahrzeuge nicht gegen Vandalismus (Vollkasko) abgesichert sind, zahlt niemand.
Das Àndert aber sowieso nichts. Von dem wÀre auch nichts zu holen gewesen, wenn er noch lebte.
Niemand. Nennt man allgemeines Lebensrisiko.
Wer zahlt nun den Schaden an den Autos, wenn der TĂ€ter tot ist?
man halte sich an die Erben, seine Haftpflicht wird wegen Vorsatz nicht greifen.
wennÂŽs ganz dumm lĂ€uft, nur ĂŒber eine Vollkasko
Ich wĂŒrde nun erstmal vermuten, dass deine AnsprĂŒche durch die Erben zu begleichen sind, so wie andere Schulden eben auch.
Das ist natĂŒrlich eine Möglichkeit, wenn das Erbe nur aus Schulden besteht. Kann ja aber auch sein, dass der Tote gut betucht ist, dann wĂŒrde man das Erbe wohl kaum ausschlagen, nur weil irgendwo ne geringe Forderung besteht.
Zudem: Erbt keiner, weil keiner da oder alle das Erbe ausschlagen, dann erbt eben der Staat, wobei der Staat nur mit dem geerbten Vermögen hafttet. Besteht das Erbe also nur aus Schulden, bliebe man in dem Fall auf dem Schaden sitzen. (Falls man ĂŒberhaupt einen Schaden hat, der nicht durch eine Versicherung gedeckt wird).
Niemand... đ€· Beziehungsweise die Besitzer der Autos.
In Deutschland gibt es keine Sippenhaft. Die Erben schlagen dieses Erbe einfach aus.