Schadensersatz für Zeitung?
Kunden bezahlen 50€ im Monat für die Tageszeitung. Vertraglich festgelegt ist die Zustellung der Zeitung bis 6 Uhr. Im Vertrag steht, dass es ,, in Ausnahmefällen zu Verzögerungen kommen kann "
Arbeitnehmer trägt die Zeitung von 4 Uhr ( nach der Anlieferung ) bis 8 Uhr und später aus. Der letzte Bezirk bekommt die Zeitung immer ( montags bis samstags ) frühstens erst ab 8 Uhr.
Da viele Kunden die Zeitung mit zur Arbeit nehmen wollen, beschweren diese sich , es tut nichts, Personalmangel.
4 Antworten
Ein Schaden wird wohl niemanden entstanden sein, nur weil er die Zeitung nicht mit zur Arbeit nehmen konnte. Aber möglicherweise kann man von einem Sonderkündigungsrecht des Abos Gebrauch machen, weil die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden
Falls du der Zusteller bist, musst du keinen Schadensersatz leisten.
Falls du der Unternehmer bist, solltest du dein vertragliches Versprechen einhalten.
Schadensersatz ist möglich.
Wenn du es nicht schaffst, die Zeitung so auszuliefern, dass der Kunde sie auch noch beim Frühstück lesen kann, ist dein Bezirk zu groß, oder du fängst zu spät an. Dann kann ich mir die Zeitung ja auch unterwegs am Kiosk kaufen.
Ich möchte die Tageszeitung auch nicht abends lesen.
nein im Abo ist es aber günstiger, etwa die Hälfte als wenn man jede einzeln am Kiosk kauft
die Zeitung wird nicht eher geliefert zur Abladestelle
Welcher bezifferbare Schaden entsteht denn?