Sanierungskosten sind in 2024 höher als die Mieteinnahmen. Muß ich dann gar keine Steuern zahlen?

4 Antworten

Soll das jetzt ein Fortsetzungsroman in x Folgen werden?

Wohnung 1 haben wir jetzt also abgehakt. Keine Steuer, aber Verlust. Wie hoch? Keine Ahnung. Da schweigt der Autor.

Das war also Anlage V 1.

Gibt es denn auch noch mehr Vs? Damit wir das erste Kapitel abhaken können.

Anschließend kommt dann der sonstige Kladderadatsch....

Die Sanierungskosten stellen Erhaltungsaufwand (Werbungsksoten) dar.

Du hättest zwar einen Verlust aus Vernietung und Verpachtung von -100€.

Aber das sagt jetzt erstmal nichts darüber aus, ob du Steuern zahlen musst oder nicht.

In die Einkommensteuer und damit auch ins "zu versteuernde Einkommen" fließt alles rein, was du verdienst (Renteneinkünfte, Mieteinkünfte...).

Liegt dieses zu versteuernde Einkommen über 11.604€ (in 2024), zahlst du auf den übersteigenden Teil Einkommensteuer.

Aufgrund deiner Aussagen immer, dass du immer hohe Vorauszahlungen zu leisten hast, gehe ich auch davon aus, dass das zu versteuernde Einkommen aus irgendeinem Grund überm Grundfreibetrag liegt (sei es auch nur durch deine Rente)...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

christl10 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 17:34

Ich beziehe das jetzt nur auf die Wohnung...daß ich trotzdem noch Nachzahlen muß wegen anderen Einkünften ist mir dennoch klar.

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Giota210  23.08.2024, 17:36
@christl10

Du kannst die Frage, ob du drauf Steuern zahlst, nicht einfach "nur auf die Wohnung" beziehen, weil alles aus einem Jahr zusammenfließt.

Bei den Vernietungseinkünften hättest du jetzt nur einen Verlust (soweit ist das klar), der natürlich auch in die Einkommensteuererklärung gehört und somit auch in die Berechnung der Einkommensteuer reinfließt.

Angenommen, du hättest positive Einkünfte draus, dann hättest du natürlich auch ein höheres zu versteuerndes Einkommen insgesamt (heißt mehr Steuerlast für dich als jetzt).

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christl10 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 17:37
@Giota210

Ist mir doch klar...es ging mir nur um den Anteil der Steuern auf die vermietete Wohnung.

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Giota210  23.08.2024, 17:48
@christl10

Nochmal: Das kann man jetzt so nicht pauschal sagen und berechnen, weil die Einkommensteuer sich für alle Einkunftsarten interessiert.

Es gibt keine "Einkommensteuer auf nur Vernietungseinkünfte" oder "Einkommensteuer auf nur XY Einkünfte" in dem Sinne.

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christl10 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 17:51
@Giota210

Sage ich doch..aber für Teil sollte somit keine Steuer anfallen, denke ich. Für alles andere schon.

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Giota210  23.08.2024, 18:05
@christl10

Du verstehst das System der Einkommensteuer überhaupt nicht.

Auch für den Teil fällt ESt an, weil er ebenfalls zur Berechnung der Einkommensteuer beiträgt.

Ich hab dir oben schon erklärt, wie es abläuft und dass man das nicht einfach so separat betrachten kann.

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christl10 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 18:09
@Giota210

Ich betrachte alles zusammen. Für die Mieteeinnahme sollte keine Steuern anfallen!

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Soweit ich weiss sind Kosten für eine neue Heizung teilweise absetzbar, wenn man selber in der Immobilie wohnt.

In deinem Fall müsste es sogar möglich sein, dass du die Kosten komplett unter Werbungskosten aufführen kannst.

Die Besteuerung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bleibt parallel dazu bestehen.


christl10 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 17:32

Wieso sollte man Kosten nur Anteilig berücksichtigen? Verstehe ich echt nicht!

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PepiamStart  23.08.2024, 17:34
@christl10

Wenn man die Immobilie selber nutzt (so wie ich…..) dann teilweise. Bei Vermietung kannst du die Kosten komplett als Werbungskosten auflisten.

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christl10 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 17:35
@PepiamStart

Ich habe doch geschrieben, daß die Wohnung vermietet ist...was war da unklar?

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Da würde ich einen Steuerberater zu Rate ziehen. Die sollten sich mit der Materie auskennen.

Woher ich das weiß:Recherche