Meines Wissens nach kannst nur die eigen genutzte Immobilie innerhalb der 10 jährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Bei jeder anderen verkauften Wohnung fallen vor Ablauf von 10 Jahren Steuern an. Verkaufst du mehrere Immobilien kann dich das Finanzamt als gewerblichen Grundstückshändler einstufen. Bitte sei so schlau und frage einen Steuerberater.

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Den Stellplatz kannst du an jemanden außerhalb der bestehenden Eigentümer Gemeinschaft nur dann verkaufen wenn es für den Stellplatz ein eigenes Grundbuchblatt gibt (selten der Fall) und die Teilungserklärung bzw. eine Evtl. Satzung der Eigentümer dies auch zulässt.

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Eine Immobilie in einem Staat zu verkaufen, dessen Recht mir unbekannt ist, an einen Interessenten bei dem ich als Privatmann keine wirkliche Möglichkeit habe die Absichten und die Bonität zu prüfen...niemals!

So etwas solltet ihr tatsächlich Profis überlassen und euch lieber die Frage stellen, wie finde ich den richtigen Makler.

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Wenn du es genau wissen möchtest kannst du dich auf dem örtlichen Bauamt erkundigen, die können dir genau sagen was dein Nachbar darf oder nicht. In der Regel dürfen eingeschossige Garagen bis zu einer Länge von 8 Metern auf der Grundstücksgrenze stehen (Hessen).

Wenn der Bestandsbau genehmigt war und das neue Gebäude die gleichen Abmessungen hat und ebenfalls als Garage genutzt wird braucht es meiner Meinung nach keine neue Genehmigung.

Aber wie gesagt, dein Bauamt weiß es genau.

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Du sprichst sicher über die Begutachtung durch die finanzierende Bank. Mir ist in meiner Tätigkeit noch kein Fall untergekommen, wo eine Bank hierfür ein Honorar verlangt hat.

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Per Gesetz ist der Makler verpflichtet dich über dein Widerrufsrecht und die Datenschutzbestimmungen aufzuklären bevor er dich mündlich oder schriftlich über eine Immobilie informiert. Dies musst du bei den meisten Maklern per Mausklick tun. Eine Provision zahlst du nur wenn du kaufst.

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Wenn im Vertrag ein fester Übergabetermin vereinbart ist, könnt ihr Schadenersatz verlangen. Ihr müsst aber mit Belegen nachweisen welcher genau Schaden (Mehrkosten) entstanden ist.

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In jedem Fall hängt das davon ab ob in absehbarer Zeit größere Maßnahmen anstehen, die Vergabe von großen Handwerksaufträgen, nehme ich wenn mir das ganze Haus gehört lieber selbst in die Hand. Denn es ist mein Geld und da möchte ich die Kontrolle behalten.

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Die Firma in Regress zu nehmen könnte schwierig werden, da Frist abgelaufen. Sollte es sich jedoch um ein seriöses und in der Region bekanntes Unternehmen handeln, solltet ihr auf jeden Fall mal das Gespräch suchen und auf Kulanz hoffen. In Zeiten von Social Media lässt sich auch hier Druck ausüben, sollte ein Gespräch nicht fruchten.

Der Verkäufer haftet nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihm der Schaden bekannt war, was selten möglich ist.

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Man unterscheidet zwischen Sondereigentum, Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum ist alles, was sich innerhalb deiner 4 Wände befindet. Hier kannst du tun und lassen was du willst, solange es andere nicht tangiert und du die Statik des Gebäudes nicht veränderst.
Fenster, Dach, Außenwände, gemeinschaftlich genutzte Räume und Flächen Die Heizanlage und die Rohinstallation gehören zum Gemeinschaftseigentum. Sondernutzungsflächen dürfen ausschließlich von dem Eigentümer genutzt werden, dem Sie in der Teilungserklärung zugewiesen wurden. Z.B. Kellerräume, Garagen, Parkplätze oder Gartenflächen.

In Bezug auf Eigentum bedeutet dein Fünftel Miteigentumsanteil z.b. Im Falle eines Totalschadens Brand, Flutschaden etc. würde dir ein Fünftel der Versicherunssumme zustehen. Oder an allen öffentlichen Abgaben die auf das Grundstück entfallen musst du dich mit deinem MEA beteiligen.

Die Nutzung innerhalb der Eigentümer Gemeinschaft ist klar in der notariellen Teilungserklärung geregelt.

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Wenn du als Bauträger(auch privat) Ein 6 Familienhaus baust und 4 Wohnungen verkaufst, bist du im fiskalischen Sinne gewerblicher Grundstückshändler. Du musst als den erzielten Gewinn in deinem Fall die beiden Wohnungen die du im Bestand halten willst versteuern.

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Von 1970 bis 1990 hat diesbezüglich einiges getan. 1970 ab es meist keine Trittschalldämmung unter dem Fußbodenestrich, man hört also jeden Schritt der direkten Nachbarn. Auch die Wohnungstrennwände mussten 1990 mindestens 24 cm stark sein und mit einem schweren Material mit hoher Schallschutzwirkung errichtet werden.

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Viele Maklerkollegen verdienen tatsächlich auch für die Vermittlung einer Finanzierung eine Provision, die steht allerdings in der Regel nicht im Vordergrund. Ich bin sicher der Postbankkollege wird die die Immobilie auch verkaufen, wenn du dich selbst um die Finanzierung kümmerst.

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vor 2 Tagen hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen welches kurzfristig in Kraft treten soll (genauer Termin noch nicht bekannt) hierin ist geregelt, dass der Verkäufer einer Immobilie mindestens die Hälfte der geforderten Maklercourtage zahlen muss. Erst wenn der Makler nachweist, dass der Verkäufer seinen Anteil der Provision gezahlt hat, darf er die zweite Hälfte vom Käufer einfordern. So soll sicher gestellt werden, dass der Verkäufer seinen Anteil auch wirklich zahlt. Zahlt er nicht muss der Käufer auch nicht zahlen. Kompliziert, iss aber so.

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In der Regel kannst du beim zuständigen Bauamt eine mündliche Einschätzung einholen und den entsprechenden Bebauungsplan einsehen, dort ist genau geregelt wie dein Grundstück bebaut und genutzt werden darf.

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Ob das geht hängt von vielen Faktoren ab. Wie hoch ist deine Restvaluta beim Erstdarlehen, wie hoch ist dein Einkommen usw. prinzipiell ist es möglich bei passender Bonität des Käufers.

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