Sachkunde 34a bezahlt bekommen?

3 Antworten

Kostenlose Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO mit Bildungsgutschein | klappt z.T. nicht wegen falscher Auskunft

Es gibt zertifizierte Kurse, und entsprechend zertifizierte Maßnahmeträger / Weiterbildungsinstitute, die genau dafür (nach AZAV) zugelassen sind, um mit einem sog. Bildungsgutschein, der von einem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgegeben werden kann, um an einer Weiterbildungsmaßnahme eines solchen Bildungsinstituts - für die Teilnehmenden kostenfrei - teilzunehmen.

Die Ausgabe des Bildungsgutscheins ist an Bedingungen gebunden, die leider nicht immer allen Mitarbeiter:innen der genannten Behörden gänzlich geläufig sind. Außerdem sind sie häufig mit dem Arbeitsmarkt im Sicherheitsgewerbe überfordert und haben keinerlei Kenntnisse darüber.
So kann es passieren, dass ein/e Vermittler:in/Intergrationsfachkraft behauptet, dass man mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben müsse, "bevor ein Bildungsgutschein ausgegeben werden darf". Das ist definitiv falsch und lässt sich mit einem Auszug aus der entsprechenden Fachlichen Weisung der Bundesagentur zum Bildungsgutschein widerlegen!

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Denn die 3 Jahre benötigt man ausschließlich bei einem nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses nach § 81 Abs. 2, also z.B. einer Umschulung!

Leider sind solche Fehlauskünfte häufiger an der Tagesordnung, als man denkt.
Daher ist es ein Problem, dass die Ausgabe eines Bildungsgutschein stets im persönlichen Ermessen der jeweiligen Integrationsfachkraft liegt.

Die in anderen Beiträgen bereits genannten Kostengründe spielen natürlich auch eine Rolle.

Lasst Euch nicht einschüchtern und kämpft für Euer Recht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Job, Prüfung, Arbeitsamt)  - (Job, Prüfung, Arbeitsamt)

Wenn die Agentur für Arbeit gerade noch Genug Budget dafür hat, hast du Chancen ja.. ansonsten hat man Pech :)

Andere möchten auch gerne ihren teuren LKW führerschein bezahlt bekommen... usw.

Die Agentur für Arbeit zahlt nur in Ausnahmefällen.

Derartige Kosten zahlt man grundsätzlich selbst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.