Sachen zurückgeben nach Kündigung?


24.03.2021, 21:03

Ich habe mich wohl undeutlich ausgedrückt:

Oben genanntes Szenario, ich verneine jedoch, dass die Schlüssel (noch) in meinem Besitz sind. THEORETISCH könnte ich sagen, ich hätte sie bei meinem letzten Arbeitstag ins entsprechende Fach legen lassen. Eine Quittung wurde NIE ausgefüllt.

4 Antworten

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übrigens einer der größten Deutschlands...

Ich arbeite auch bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands - evtl. ist es ja der selbe

Das Anschreiben, aus dem hervorgeht, dass du Schlüssel und Ausweis zurückschicken bzw. abgeben musst ist in der Regel ein Standartanschreiben. Wenn du nicht darauf reagierst, hat sich das in aller Regel dann auch schon erledigt. Große Arbeitgeber, die jährlich eventuell in einem 4-stelligen Bereich Kündigungen aussprechen, betreiben in der Regel nicht den Aufwand, solche Dinge bis zum Ende zu verfolgen. Insbesondere dann nicht, wenn sie dir nicht beweisen können, dass du die entsprechenden Schlüssel erhalten hast. (so ist es jedenfalls bei meinem Arbeitgeber)

Solange dir die entsprechenden Sachen mal ausgehändigt wurden, du sie also mal bekommen hast, musst du sie auch entsprechend zurückgeben.

Ergibt sich aus §985 BGB

“Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.“


SebastianC 
Beitragsersteller
 24.03.2021, 20:59

Mir geht es doch um den hypothetischen Fall, dass ich schlichtweg verneine diese Dinge erhalten zu haben.

OnePerson19  24.03.2021, 21:02
@SebastianC

Das könnte tatsächlich dann zu einem Problem für die Firma werden, jedoch gibt es vielleicht ein Bild von dir wo beispielsweise dein Ausweis zu sehen ist. Oder eine Videoüberwachung am Eingang die aufgezeichnet hat das du aufschließt, etc. Vielleicht hast du ja doch dafür unterschrieben, aber erinnerst dich nicht mehr dran.

SebastianC 
Beitragsersteller
 24.03.2021, 21:04
@OnePerson19

Nein, ich bin mir zu 100% sicher. Ich habe bereits vor vielen Jahren mal für das Unternehmen gearbeitet ( sommerjob 2-3 monate) und habe damals dafür auch unterschrieben. als ich im november bis heute wieder dort gearbeitet habe, musste ich nur den einseitigen vertrag unterschreiben und sonst nichts mehr.^^ Das hat mich schon damals sehr verwundert und hab mir Gedanken genau deswegen gemacht. Aber durch die Kündigung von denen, spiele ich halt mit dem Gedanken das auszunutzen um denen noch eins auszuwischen.

SebastianC 
Beitragsersteller
 24.03.2021, 21:07
@SebastianC

Es gibt auch keine Möglichkeit wegen Videokamers oder ähnliches. So gesehen sehe ich den AG halt auch "im Arsch", wenn man da faktisch nichts nachweisen kann. Rein theoretisch hätte ich meine Sachen auch am Tag der Kündigung im Geschäft liegen lassen haben. Kann nie jemand nachweisen was genau Sache ist.

Entscheidend ist, dass du diese Sachen bekommen hast. Nicht, ob du den Empfang quittiert hast.


OnePerson19  24.03.2021, 21:03

Könnt halt nur für die Firma problematisch werden zu beweisen das er die Sachen erhalten hat.

Naja, wenn du nicht unterschrieben hast dass du die Sachen bekommen hast... persönlich musst du zudem garnichts dahinbringen, kannst du auch einfach mit der Post schicken und wenn sie es unbedingt haben wollen dann sollten sie dir das Geld für den Versand überweisen. Außerdem könntest du auch einfach sagen dass du die Sachen verloren hast, wie soll dir einer das Gegenteil beweisen?


OnePerson19  24.03.2021, 20:57
könntest du auch einfach sagen dass du die Sachen verloren hast,

Dann macht er sich Schadenersatzpflichtig, und das kann bei verlorenen Schlüsseln ganz schnell in die tausenden Euro gehen.

Firmen haben ja oft Schließanlagen.