Brief von GEZ ARD und ZDF bekommen. gleich nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt . Muss ich bezahlen?

8 Antworten

soviel ich weiß wird GEZ pro Haushalt gerechnet. 
Dabei ist egal ob ihr ARD und ZDF schaut oder nicht zahlen muss jeder, also auch wenn kein TV oder Radio vorhanden ist, wird ein TV und ein Radio als Grundbestand angenommen, und das sind dann so um die 16 € Pro Monat.

Zahlen musst Du außer du bekommst Sozialhilfe. Aber das positive ist ihr könntest das teilen

In einer WG ist meines Wissens nach nur einer verpflichtet zu zahlen,genau wie in einer Familie oder einer Partnerschaft.

Und ja,auch fürs Internet werden die GEZ Gebühren fällig.


Geheim0815  30.06.2015, 08:35

Gebühren werden gar nicht mehr fällig... Gebühren wären der rechtliche Ausdruck für eine tatsächliche oder abstrakt mögliche Nutzung.... bezeichnet wird es als Beitrag.... ein Beitrag ist eine öffentliche Abgabe die auch ohne Gegenleistung vereinnahmt werden kann (also auch wenn man keinen Radio/TV hat). Das ganze ist rechtlich wichtig... genauso wie es meiner Meinung nach wichtig ist zu betonen das ein Beitrag ebenfalls vorraussetzungen hat die von der Rundfunkabgabe nicht erfüllt werden wodurch es auch kein Beitrag sein kann....  weshalb ich persönlich einem Bescheid widersprechen würde da er sich auf etwas bezieht was so nicht ist.

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Sonnenstern811  09.07.2015, 03:58
@Geheim0815

DerWiderspruch würde dir leider wenig nützen. Die Sauerei ist halt von den Ministerpräsidenten der Länder einfach beschlossen worden, damit die Öffentlich Rechtlichen noch mehr Geld zum aus dem Fenster schmeißen haben. Ich koche auch gleich über. Darf wegen Zweitwohnung doppelt zahlen.

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Auf die Frage, ob du ein Gerät hast, kommt es seit 2013 nicht mehr an. Der Rundfunkbeitrag ist für die dir gebotene Möglichkeit zu zahlen, Rundfunk und Fernsehen in deiner Wohnung zu empfangen. Für eine Wohnung wird einmal monatlich ein Betrag von 17,50 € fällig, der jeweils in der Mitte eines 3-Monatszeitraums zu zahlen ist. Wer sich innerhalb einer Wohnung anmeldet, ist egal. Da du jetzt angeschrieben wurdest, solltest du dich anmelden, wenn deine Mitbewohnerin noch nicht gemeldet ist. Ist sie gemeldet, kannst du dich unter Angabe ihrer Beitragsnummer abmelden. Derjenige, der zahlt, hat einen Anspruch, dass ihm der Mitbewohner die Hälfte erstattet.

Einer von euch beiden muss die Nutzungsgebühr zahlen (Die heißt schon lange nicht mehr GEZ!), und ein PC reicht durchaus. Damit kannst du ja auch Radio hören! Genaugenommrn brauchst du GAR nichts ! Da ist eine Bereitstellungsgebühr, es reicht, wenn du Radio hören KÖNNTEST

Die Abgabe ist pro Haushalt fällig, und eine WG zählt als Haushalt... 

Wen dein Mitbewohner noch nicht zahlt (ABKLÄREN, ob das wirklich so ist!) musst du zahlen, und dir die Hälfte von deinem Mitbewohner holen. Oder wie viel auch immer.


bienchen098 
Fragesteller
 30.06.2015, 00:35

Die wollen eine Nummer wissen, die ich aber nicht habe, ich muss also die Mitbewohnerin melden. Autsch. Das ist hart. Klar werde ich bezahlen, wenn das eine Vorschrift ist. Auf jeden Fall den Brief korrekt beantworten. .... Danke ... "Abgabe ist pro Haushalt", komische Sachen die ihr Deutschen euch da gefallen lasst. 

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KantosDjor  30.06.2015, 00:42
@bienchen098

Früher war da pro Person, also so grob, also NOCH komplizierter. Dann hättet ihr BEIDE zahlen müssen.

Bei einer Familie wäre da noch komplizierter gewesen, Da mussten die Eltern zahlen, und zusätzlich die Kinder, wenn sie ein eigene Einkommen hatten (Lehre oder so)

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Wenn du alleine wohnst oder mit keinem Gebührenzshler zusammenwohnst, dann mußt du zahlen.

Wohnst du mit einem Gebührenzahler zusammen, dann musst du einfach die Teilnehmernummer deines Mitbewohners mitteilen und das war es dann. Allerdings solltet ihr euch dann die Gebühren teilen.