Ruhestörrung am Tag strafbar?

7 Antworten

Musik hat immer in Zimmerlautstärke zu sein,  alles wasmdarüber geht muss von Nachbarn nicht akzeptiert werden.

Auszug aus Gerichtsurteil:

Musik in einer Lautstärke, die deutlich vernehmbar über das Zimmer hinaus in die Nachbarwohnung dringt, ist nicht in Zimmerlautstärke, so das Gericht. 
Zimmerlautstärke setzt nach Ansicht des Gerichtes aber nicht voraus, "dass sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen, denn eine Lautstärke, die unter den gegebenen Umständen ein befriedigendes Hörergebnis gestattet, muß dem Mieter einer Wohnung möglich sein. Erst wenn die Lautstärke über das hinausgeht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten. 
Bei der Berurteilung ist auf beiden Seiten auf die Person eines vernüftigen Mitbewohners abzustellen. Das Gericht befand, dass der Wunsch auf originalgetreuen Musikempfang, der einem Konzerterlebnis nahe kommt, ebenso wenig ausschlaggebend sei, wie eine besondere Empfindlichkeit oder Musikfeindlichkeit auf der anderen Seite. 

In diesem Zusammenhang ist noch ein Urteil des Landgerichts Kleve (LG Kleve, DWW 1992, 26) interessant: Lautstärken, die einen Wert von 40 dB tagsüber bzw. 30 dB nachts überschreiten, stellen grundsätzlich eine Überschreitung der Zimmerlautstärke dar. Dies kann jedoch auch für Geräusche unterhalb dieses Pegels gelten, wenn sie nach dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen wegen ihrer physiologischen oder psychologischen Wirkung als störend empfunden werden. 

Ein permanentes Bass-Wummern, auch wenn von der Musik kaum etwas bei Ihnen ankommt, spricht m. E. für ein Überschreiten der Zimmerlautstärke aus den oben genannten Gründen. 

Welche Folgen dies für den Nachbarn hat, ergibt sich ebenfalls aus dem LImSchG Bln: Nach §15 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 handelt der Nachbar ordnungswidrig, dies kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Auch die Stereoanlage kann dem Nachbarn weggenommen werden, vgl. §16 Nr. 3. Daher können Sie durchaus die Polizei zu Hilfe rufen und auf mit dem ständigen Bass-Wummern argumentieren, welches durch die Dauerbeschallung zumindest auf die Psyche schlägt. 

Strafbar ist es nicht, aber Musik muss man immer auf Zimmerlautstärke haben. Es will halt nicht jeder mithören.

Das wird erst mit einem Ordnungsgeld belegt, danach mit der Beschlagnahme der Anlage. Bist du zu uneinsichtig gehst du mit in die Zelle, reicht das nicht gibt es den psychologieschen Dienst. Der Nachbar kann auch direkt klagen, dann trägst du erhebliche Anwaltskosten. Auch der VM kann Schadenersatz verlangen wenn Nachbarn die Miete kürzen. Auch kann man aus der Wohnung fliegen. Und das alles weil man keinen Kopfhörer nutzen will.

Laute Musik ist zu jeder Tageszeit Ruhestörung.

Ja, die Polizei kommt, wenn sie gerufen werden. Das müssen sie.

Zu laute Musik am Tag ist keine Straftat aber zumindest eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

Auch am Tag darfst Du die Musik nicht so laut machen, dass ein Nachbar belästigt wird. Die Grenzwerte dafür sind in der TA Lärm festgehalten.


Die Polizei oder das Ordnungsamt werden da auch grundsätzlich kommen falls sich der Nachbar beschwert.