Rückzahlung Überbezahlten Lohn bei kündigung?
Hallo,
ich habe meine Ausbildung (angefangen 1.9.21) fristlos gekündigt am 26.10.
Doch mein volles Gehalt kam, da es kurzfristig war.
Jetzt habe ich eine Mail bekommen zu der ich fragen hab.
Vorab jeder Azubi bekommt eine Startprämie in Höhe von 1.000€ diese wird in 5 Monaten ausgezahlt, pro Monat 200€.
Diese Prämie bekam ich also für den September und Oktober dann wohl nicht, aber ich habe das Gleiche Geld bekommen wie am Sepzember. Also 804,06€ (die startprämie 200€sind enthalten)
Was meinen die mit vergütung reduziert? Für welche Tage?
Ich soll die Rückzahlung der Prämie im Wert von 200€ für September nicht Zurückbezahlen? ("Sehen wir ab")
Eigentlich muss man das, wenn man bis Januar kündigt.
Ich wurde gebeten die Überbezahlung von 186.83€ nur zurückzahlen bis spätestens 5.November.
6 Antworten
Du sollst quasi das zu viel gezahlte Gehalt vom 27.10. bis 31.10. zurückzahlen.
Ich wurde gebeten die überbezahlungvon 186.83€nur zurückzahlen bis spätestens 5.November.
Genau das sollst Du tun.
Korrekt. Das besagt der Satz:
Von einer Rückforderung der Startprämie für den Monat September sehen wir ab.
Für Oktober wurde nichts ausgezahlt:
... haben wir aufgrund Ihres Austritts die Vergütung anteilig reduziert und die Startprämie nicht mehr ausgezahlt
Aber wieso habe ich dann 806€bekommen wie im Monat september auch?
Ich hätte doch weniger erhalten müssen, ohne die startprämie?
Startprämie soll doch angeblich nicht ausgezahlt werden.
Aber sie wurde, denn sonst würde ich nicht wie im September 806€bekommen sondern 606€
"... haben wir aufgrund Ihres Austritts die Vergütung anteilig reduziert und die Startprämie nicht mehr ausgezahlt"
Doch, erstmal wurde sie ausgezahlt, steht im Satz davor. Dein Quote bezieht sich auf die korrigierte Abrechnung.
Der 27. - 31. wird zurückgefordert, da Du ja keinen Anpruch mehr auf das Gehalt für diese Tage hast - die Ausbildungsvgütung für diese Tage hast Du aber schon mit der Oktobervergütung ausgezahlt bekommen weil die Kündigung erst nach der Erstellung der Gehaltsabrechnung erfolgte.
Die Prämie brauchst Du nicht zurückzahlen (Kulanz des Ausbildungsbetriebes)
Ja, aber die wurde jetzt verrechnet.
Alles zusammen mußt Du die 186,83 € zurückzahlen - die Prämie September haben Sie Dir erlassen - das ist zusammen weniger als 200 € + Gehalt für die 4 Tage, weil ja hier nur die Nettobeträge eine Rolle spielen.
Zahle ich also die Prämie für Oktober zurück?
In der Mail steht dass mein Gehalt sich aus der startprämie zusammensetzt. Aber dann steht da noch dass die Prämie nicht mehr ausgezahlt wurde.
Aber eben sagten die doch es wurde ausgezahlt? Bin ich blöd
"Startprämie nicht mehr ausgezahlt" --> im Anschreiben
Das ist im Brief unglücklich formuliert worden - es müsste besser heißen "da Sie keinen Anspruch mehr auf die Startprämie haben", da sie ja vorher geschrieben haben, daß die Gehaltsabrechnung ja schon vor der Kündigung fertig war.
Auch aus dem Rückzahlungsbetrag ist es ersichtlich, daß es mit dem Gehalt ausgezahlt wurde; alleine nur für 4 Tage die Ausbildungsvergütung kürzen, würde nicht so einen hohen Betrag ausmachen.
da die Lohnabrechnung bereits vollzogen wurde, hat eine Überzahlung stattgefunden. den Betrag must zurückzahlen.
es sind noch paar Tage übrig, die du nicht mehr gearbeitet hast.
Steht da doch alles. Du sollst das Gehalt für die 4 Tage, die du nicht mehr gearbeitet hast, zurück zahlen und die Startprämie für Oktober. Macht netto für dich 186, 83 €.
Die startprämie für September nicht?
Wie kann das alles 186€machen mit der startprämie von Oktober.
Die startprämie pro Monat ist doch 200€
Weil das wahrscheinlich netto war. Die anteiligen 4 Tage und die Startprämie zusammen waren irgendetwas über 200 €. davon werden dann aber deine Beiträge zur Krankenversicherung Rentenversicherung etc. abgezogen. Das ergibt dann logischerweise weniger als 200,00 €.
Die 200€ für September kannst du behalten.
Nur das Geld vom 27.10 bis 31.10 sowie die Prämie musst du zurück geben. Der Betrag wir reduziert, da es sich um den Auszahlungsbetrag nach Abzug der Steuer handelt.
Die startprämie für Monat September nicht?(200€)