Rückwirkende Abmeldung Kleingewerbe mit 0€ Umsatz?

2 Antworten

"ein Kleingewerbe angemeldet" Das Gewerberecht kennt kein Kleingewerbe...

"Im Juli 2023 sind wir umgezogen" Dann hättest du das Gewerbe ummelden müssen.

"die Frage gestellt wird zu welchem Datum?" Richtig wäre das Datum, als du das letzte Mal deine Waren bzw. Dienstleistungen angeboten hast.

"Ich habe gelesen, dass es bis zu 60 Monate rückwirkend geht" Es geht sogar 10 Jahre rückwirkend. Jedoch wird das Bußgeld für die Verspätung um so höher, je länger sie ist...

Natürlich kannst du das Gewerbe zum aktuellen Zeitpunkt abmelden. Wäre zwar nicht richtig und rechtmäßig, würde jedoch Bußgelder vermeiden.


DENISogonek 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 14:40

Danke für deine Antwort. Bei dem Gewerbe ist absolut nichts passiert. Es sollte ein onlineshop werden (nach Anleitung von einem gekauften coaching) aber ich habe direkt in der Anfangsphase abgebrochen deshalb keinerlei Angebote / Dienstleistungen usw

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Du musst das Gewerbe zu dem Zeitpunkt abmelden, wo du die Gewerbetätigkeit aufgibst. 60 Monate rückwirkend sind natürlich Unsinn in dieser allgemeinen Form. Du hast das Gewerbe auch beim Finanzamt anmelden müssen. Insofern musst du auch noch eine Steuererklärung machen.

Andere Moeglichkeit. Du sagst, du wärst nie gewerblich tätig gewesen. Dann brauchst du das Gewerbe auch nicht abzumelden, und keine Steuererklärung zu machen . Ob du damit durchkommst, ist eine andere Frage. Aber die beim Finanzamt sind an solchen Bagatellen oft nicht weiter interessiert.