Rücktritt vom Verkauf einer Privatware auf Shpock?
Hallo zusammen,
Ich habe mit einem Interessenten über eine von mir angebotene Ware auf WhatsApp gechattet und ich habe ihm folgendes angeboten: "...wenn 750€ Ok sind, dann haben wir ein Deal."
In der Zwischenzeit, hat sich ein anderer Interessent gemeldet, von dem ich 5 Tage nach gewissen Gespräche auch eine Kaufzusage bekommen habe.
Der erste Interessent hat sich dann auch, 5 Tage nach dem von mir angebotenen Deal, mit einer Zusage gemeldet.
Ich habe leider weder auf einen Zwischenverkauf, noch auf eine Bedenkfrist hingewiesen.
Der Erste droht jetzt mit einer Klage und meint ein Kaufvertrag wäre Zustande gekommen und er das Recht auf die Ware hat.
Den Zweiten habe ich um Verständnis gebeten und ich würde ihn nach einer Abklärung informieren.
Wie ist da die Rechtslage? Hat der erste Interessent tatsächlich das Recht auf die Ware, wenn er sich für eine Entscheidung 5 Tage Zeit gelassen hat, und mich vorher nicht nach so einer langen Bedenkzeit gefragt hat?
Ich würde eher dem zweiten die Ware verkaufen, da er entschlossener und freundlicher war, als der erste..
Bitte um Antwort!
Vielen Dank!!
3 Antworten
Wenn ihr keine Frist fuer die Annahme deines Angebots ausgemacht habt, gilt BGB § 147.
Streiten koennte man sich jetzt darueber, ob Absatz 1 (der Antrag kann nur sofort angenommen werden) oder Absatz 2 (kann nur innerhalb eines Zeitraums angenommen werden, in dem unter normalen Umstaenden mit einer Antwort zu rechnen ist). Aber selbst im Falle des Absatz 2 duerften 5 Tage deutlich zu lang sein.
Ich habe selbst ein bisschen recherchiert und bin auf die Tatsache gestoßen, dass es sich in diesem Fall um eine Willenserklärung unter anwesenden, da telefonisch bzw. über WhatsApp erfolgte und somit ist in diesem Fall, da keine Frist vereinbart war, eine sofortige Antwort notwendig, damit der Kaufvertrag tatsächlich zu Stande kommt.. Nur bei einer Willenserklärung unter Abwesenden zbsp. E-mail oder Post, ist eine angemessene Bedenkzeit bzw. Frist vom Gesetz her rechtens für den Käufer..
Werde trotzdem morgen noch probieren, das bei einem Anwalt zu bestätigen.
Danke für die Antwort!
teile ihm mit, Ware ist anderweitig verkauft. es war jemand anders schneller.
wer zu spät kommt, bestraft das Leben.
nach 5 Tagen hätte er damit rechnen müssen. es wurde keine Reservierung über x Tage abgesprochen.
oder hast noch keinen anderen Käufer?
mit seiner Bestätigung kommt es tatsächlich zu einem Kaufvertrag.
dann lass ihn mal, wie ich entnehme hat er innerhalb 24 Std. geantwortet - das kann man auch hier erwarten. und keine 5 Tage.
dem würde ich gelassen entgegen sehen
Kaufvertrag hattet ihr noch nicht - der erfordert Angebot und Zusage
Da er nicht zugesagt hatte gab es in meinen Augen auch noch keinen Vertrag
Ich habe ihm folgendes geschrieben;
Ich kann nicht unter 750€ gehen, wenn das für dich Ok ist, dann haben wir ein Deal!
Er hat 5 Tage später geschrieben:
Ich nehme die 750€ an, dann haben wir den Deal!
Ich sehe eine angemessene Bedenkzeit von 1-2 Tage in Ordnung.. Aber 5 Tage??
Das ist doch kein Angebot mit Zahlungsziel oder derartiges...
Zwischen allen Nachrichten war immer max. 24 Stunden.. Was ich auch als angemessen für eine Überlegung sehe.. Nach Mittwoch kam keine Antwort mehr, bis auf die Zusage von Sonntag Abend..
Das würde ich riskieren... ohne Jurastudium, aber nach mehr als dem doppelten „normalen“ Zeit kann man in meinen Augen davon ausgehen das kein Interesse mehr ist... aber ich bin auch Rechtsschutzversichert
Ja.. Ich bin auch rechtsschutzversichert.. Dennoch möchte ich keine Streitigkeiten..
Meine bessere Hälfte, mit jusstudium, spricht über eine angemessene Bedenkzeit, die jedes Gericht anscheinend anders interpretieren kann..
K.a. wieso es solche Menschen gibt 🤦♂️
Da würde ich deinem Mann durchaus recht geben... aber ich denke das du bei mehr wie 3 Tagen die durchaus besseren Chancen hast
Ja ich habe ihm freundlich und fair geteilt, dass es einen anderen Käufer gibt und ich es nicht einsehe 5 Tage auf eine Antwort zu warten, vor allem hatten wir auch keine solange Bedenkzeit vereinbart.
Er drohte mit einer Klage, da, seiner Meinung nach, einen Kaufvertrag entstanden ist und er rechtens sich diese 5 Tage Bedenkzeit genommen hat.