Rücktritt Kaufvertrag (privat)

2 Antworten

Also warum habe ich nur den Eindruck, dass Du Kopfkino hast? Ich gehe schon davon aus, dass Du eine Spur von Ahnung davon hattest, dass in Deinen Keller Wasser eindringt. So plötzlich nach dem Kauf dringt einfach kein Wasser ein. Denn nach logischer Schlussfolgerung, haben sich im Mauerwerk, im Bodern, im Fundament, oder wo weis ich im Laufe der Zeit Kanäle gebildet, die das Eindtringen von Wasser ermöglichen. Wenn ja, dann hättest Du das dem Käufer mitteilen müssen. Außerdem sollte im Kaufvertrag stehen:........wie in Augenschein genommen, oder.........wie besehen. Allerings schützt auch dieser Pasus Dich nicht vor dem Betrugsverdacht. Ich gehe zuinächst einmal davon aus, dass es sein gutes Recht ist, dass er Geld zurückverlangt, denn er muss ja etwas reparieren, was Du ihm verschwiegen hast.


ladydi70 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 11:39

Ich hab den Garten im Auftrag von einer Freundin verkauft ,dessen Mann unverhoft verstorben ist. Wir zwar das dort ein Kellerloch vorhanden ist aber dort hat nie jemand reingeschaut auch nicht die Neuen Besitzer bei der Besichtung obwohl wir gesagt haben das dort eine Kellerloch ist. Die haben selber zugegeben das dort so fest wie dieses verschlossen wahr noch nie geöffnet worden ist.

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BerndStephanny  20.08.2014, 12:34
@ladydi70

Ein Objekt ohne genaue Besichtigung zu verkaufen ist ein absolutes No Go. Kommt es zum Rechtsstreit, muss die Besitzerin des Gartens Geld zurückgeben, weil Ihr beide wichtige Bestandteile verschwiegen habt.

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ArchEnema  20.08.2014, 15:00
@BerndStephanny

So ein Quatsch. Ein Objekt ohne genaue Besichtigung zu kaufen ist eine weit größere Dummheit. Denn nun muss man dem Verkäufer arglistige Täuschung unterstellen um da raus zu kommen.

Wenn einem der Keller so dermaßen wichtig ist, dann sollte man wohl auch mal einen Blick hineinwerfen.

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BerndStephanny  20.08.2014, 15:15
@ArchEnema

Im Übrigen solltest Du meinen Kommentar lesen. Ich habe von einem absoluten "No Go" geschrieben und Deine Meinung deckt sich mit der Meinen.

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ArchEnema  20.08.2014, 15:39
@BerndStephanny

Das war dann missverständlich: Ich habe es als "ohne genaue Besichtigung durch den Käufer" gelesen. Gemeint war "durch den Verkäufer". Ja, das ist auch blöd. Aber den Schwarzen Peter hat ja jetzt erstmal der Käufer. ;-))

So einfach ist das auch nicht mit der Preisminderung. Da muss erstmal festgestellt werden, dass das Kaufobjekt nicht die zugesicherte bzw. gemeinhin zu unterstellende Beschaffenheit hat. Ein Keller (noch dazu ein trockener) unter einer Gartenlaube ist erstmal nicht selbstverständlich. Wenn derartiges nicht suggeriert wurde sieht es schlecht für den Käufer aus.

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Kommt darauf an, ob ihr eine "Laube mit Keller" verkauft habt. Oder eine Laube. Die zufällig einen Keller hat (der zufällig überschwemmt ist).

Eine "Laube mit Keller" sollte natürlich einen Keller haben, der auch als Keller genutzt werden kann. Feuchtigkeit ist für einen Keller OK. Aber wenn man da drin nasse Füße bekommt geht das nicht.

Ich würde mich nicht auf eine Preisminderung einlassen, sondern den Käufer vor die Wahl stellen: Alles bleibt wie es ist, oder alles wird rückabgewickelt. Damit wird niemand über's Ohr gehauen: Nicht der Käufer (weil er nicht bekommt was er erwartet hatte) und nicht der Verkäufer (weil er für zunächst als nebensächlich angesehenes nachträglich bluten soll).

Falls der Käufer nur den Preis drücken will wegen Mängeln, die im eigentlich gar nicht wichtig sind, dann wird er nicht vom Kauf zurücktreten.