Rücknahme eines privat verkauften E-Bikes?
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen ein E-Bike von Privat zu Privat verkauft. Es war frei von jeglichen Mängel. Nun möchte der Käufer aus gesundheitlichen Problemen das E-Bike wieder zurückgeben. Bin ich hier dazu verpflichtet? Im Kaufvertrag wurde nichts vereinbart.
Danke schon mal für deine Antwort.
Viele Grüße
Dany
8 Antworten
Nein, es besteht keine Pflicht dazu. Nimm es nur zurück, wenn du für seine Spritztour noch 50.-€ oder so bekommst. Er kann es ja auch nur "gekauft" haben, um mal einen Ausflug zu machen. Oder er hat es kaputt gemacht. Oder den Akku getauscht, weil er dasselbe Modell zu Hause stehen hat. Das kann man alles nicht ausschließen.
Ein Rücktrittsrecht gibt es bei privaten Verkäufen nicht. Dass er gesundheitliche Probleme hat, liegt ja nicht in deiner Verantwortung.
Der Käufer kann es ja einfach weiter verkaufen.
Nein, bist du nicht. Das ist sein Problem, allerdings kannst du es zu einem geringerem Preis kaufen und neu anbieten, falls es in Ordnung ist
Nein. Dazu bist du nicht verpflichtet.
Er kann es doch selbst bei ebay Kleinanzeigen inserieren und verkaufen.
du brauchst nix zurücknehmen.
das wäre eine Gefälligkeit ihm gegenüber.