Rückgaberecht bei Meerschweinchen?

10 Antworten

Hallo,

lebende Tiere sind in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen. Zwar gibt es eine gesetzliche Gewährleistung, dennoch schließen viele Tierhändler diese von vorneherein aus. Verdeckte Mängel, also z.B. eine Erkrankung, die zum Zeitpunkt des Kaufes nicht offensichtlich erkennbar ist, werden auch als Rückgabegrund von vorneherein meist ausgeschlossen. Sicher hast Du nicht nur einen Kassenbon, sondern auch einen Kaufvertrag bekommen. Da steht das drin. Zudem muss ein Tierhändler in Deutschland den Käufer nach Tierschutzgesetz mündlich UND schriftlich über die Bedürfnisse der verkauften Tierart informieren. Wurde das gemacht?

Das Argument, das Tierheim hätte keine Tiere gehabt ist ziemlich daneben. Dann gibt es immer noch Tiernothilfen und seriöse Züchter (keine Vermehrer aus Kleinanzeigen), die gesunde Tiere abgeben.

Deinen Kommentaren entnehme ich, dass es sich um zwei männliche Jungtiere handelt. Wenn Du denn wie Du sagst, so viel Ahnung hast und erfahren bist, dann hättest Du keinesfalls 2 männliche Jungtiere gekauft. Das ist die denkbar schlechteste Kombination, die man nur haben kann. Jungtiere brauchen ein erwachsenes Erzieherschweinchen um alles das zu lernen, was ein Meerschweinchen an Sozialverhalten wissen muss. Außerden sind höchstwahrscheinlich beides keine Kastraten. In wenigen Wochen werden die Jungs das Prügeln bekommen, weil sie in die pubertären Rappelphasen kommen. Ich hoffe Du hast einen Plan B für den Fall, dass sie sich komplett zerstreiten und Du lässt sie jetzt kastrieren.

Mit der von Dir diagnostizierten Bindehautentzündung gehst Du am besten JETZT zum Tierarzt, denn auch am 1. Mai gibt es Tierkliniken mit Notdienst. Es kann sich auch um eine für Menschen ansteckende Infektion mit Clamydien handeln. Beim Meerschweinchen kann dies relativ schnell unbehandelt zu Lungenentzündungen und zum Tod führen. Morgen kann es also schon zu spät sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 50 Jahren Halterin, Tierpflegerin, Tierschützerin

Als Käufer hast Du das Recht, eine mangelhafte Ware zu reklamieren. Als Mensch bist Du in irgendeine moralische Verantwortung hineingeraten, der Du m. E. nicht gerecht wirst, wenn Du das Tier als bloße Ware betrachtest.


Walkyrie253 
Beitragsersteller
 30.04.2017, 10:20

Ja es ist schwierig. Ich denke ich werde nachfragen ob sie einen Teil von der Tierarztrechnung übernehmen. Beim Meerschweinchen wird das ja so viel nicht sein, denke ich. 

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Du hast übrigens kein Rückgaberecht.
Bei unserer steht es groß an der Kasse das die Rücknahme von Lebendtiere ausgeschlossen ist.

Weißt du was ein Zoofachgeschäft macht mit Kranken Tieren? Denkst du die rennen dann zum Tierarzt? Nein, da gibt es wesentliche andere Methoden! Und sowas sehe ich nicht ein. Behalte das Meerschweinchen, es kann schließlich nichts dafür für die Erkrankung. Fahr in die Zoohandlung und frage, dass diese die Rechnung für den Tierarzt übernehmen.
Zurückgeben würde ich es, wie gesagt, nicht.

Bei Fressnapf kannst du das Meeri zu denen bringen und diese geben es weiter an einen Tierarzt und zahlen auch die Kosten. Das steht in dem Vertrag, den du mit bekommst.

Falls es dein Zoofachgeschäft nicht anbietet, musst du wohl selber zum Tierarzt. Zurückgeben kannst du es nicht.

Selber Schuld, wenn man die Meeris vorher nicht anschaut und selber Schuld, dass man in einem Geschäft Tiere kauft.

Wenn dann geh doch nächstes Mal bitte in ein Tierheim. Im Geschäft haben die Tierchen immer irgendetwas, da wird ja auch gepaart wie sonst was, Inzucht etc. die achten nicht darauf, woher die die Tiere kriegen.