Rückgabe von Pfandflaschen?

3 Antworten

Hallo,

grundsätzlich müssen Vertreiber mindestens die bepfandeten Behältnisse der Marken, die sie selbst vertreiben, wieder zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen auch Behältnisse anderer Marken zurückgenommen werden.

Wenn ein Automat die Flasche nicht als rücknahmepflichtige Flasche erkennt, kannst du dich an das Verkaufspersonal wenden, welches dir das Pfand gutschreibt.


odenwaelder60 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:33

Das habe ich. Andere Flaschen bei denen der Barcode sichtbar war wurden an der Kasse ohne weitere Prüfung abgerechnet.

Geht es um Mehrweg oder Einweg?

Bei Mehrweg ist der Barcode egal. Selbst wenn der Automat die Flaschen nicht mehr akzeptiert wird der Supermarkt sie los.

Bei Einweg ist die Beschädigung des Pfandsiegels oder des Barcodes ein Verlust für den Supermarkt (auch wenn das innerhalb des Automaten eh vernichtet wird). Vermutlich bekommen die Supermärkte bei Einweg nur den Betrag von im Automaten gescannten Flaschen erstattet. Diese Automaten sind mittlerweile ja auch Computer, die online sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tätigkeit in einer Kanzlei, Ex-Partnerin ist Rechtsanwältin

odenwaelder60 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:35

Um eine einwegflasche. Aber-die Flasche geht ja zurück und die Rücknahme ist nicht abhängig von einem Automaten. Niemand hindert einen daran dass auch händisch zurückzunehmen.... Die 25 Cent sind eben der Anwalt dass die Flasche nicht in der Natur landet sondern wiederverwertbar ist. Ich suche auch die gesetzliche Grundlage dafür bzw ein gerichtsurteilt

Solange erkennbar ist, dass es sich um einen Einwegpfandartikel handelt, muss zurückerstattet werden. Nicht ein Automat entscheidet darüber, ob es angenommen wird.

Sollte es dabei zu Problemen kommen, ist der richtige Ansprechpartner das Abfallamt im Landratsamt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

odenwaelder60 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:36

Vielen Dank. War ja auch meine Meinung weil es ja nur darum geht dass die Flasche zurückkommt um in den recyclingkreislauf zu gelangen. Nur wo steht das was ist die Grundlage?

GS2000  11.09.2024, 13:09
@GS2000

Wo steht, dass es wie am gekauft sein muss. Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Rückführung der Rohstoffe. Das gelingt verknittert genauso gut. Lediglich der Nachweis, dass es sich um ein entsprechendes Gefäß handelt, muss noch ersichtlich sein.