Rückgabe des Hunde an Züchter
Mein ehemaliger Lebensgefährte und ich haben uns vor einigen Monaten einen Welpen geholt. Kurz nachdem die Kleine bei uns eingezogen ist habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Mein Ex-Freund hat mich daraufhin verlassen. Ich versuche seit Wochen erfolglos meinen Alltag zu meistern und habe mich nun entschlossen, für die Hündin ein neues Zuhause zu suchen, da sie sehr sensibel ist und sie merkt, dass ich mit allem überfordert bin. Mir tut es sehr leid. Ich habe gehofft, sie im Freundes- oder Bekanntenkreis unterbringen zu können, aber das hat leider nicht funktioniert. In dem Kaufvertrag steht, dass ich im Falle einer Abgabe die Hündin kostenlos an den Züchter zurückgeben muss. Ich würde zum einen lieber selbst ein neues Zuhause für die Kleine suchen, da sie mir sehr am Herzen liegt und ich die neuen Besitzer gerne kennen würde und auf der anderen Seite habe ich 1.000,00 € für die Hündin bezahlt und könnte wenigstens einen Teil des Geldes für das kommende Baby gut gebrauchen. Kann mir jemand sagen, ob diese Klausel rechtens ist? Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
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Man sollte sich immer vorher genau überlegen ob sich eine Lebenssituation von jetzt auf gleich derartig ändern kann, und ob man die Verantwortung für ein Lebewesen überhaupt übernehmen kann! Jetzt ist das arme Tier wieder überflüssig und soll "entsorgt" werden. Mir scheint eher, dass du lediglich darauf bedacht bist, noch möglichst viel am Verkauf deiner Hündin zu verdienen. Ein guter Platz geht immer vor! Ob diese Klausel in dem Kaufvertrag rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.
Man kann nur hoffen, dass du in Zukunft verantwortungsvoller bist, und dir nicht noch mal ein Tier anschaffst!
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Hast du noch nie was davon gehört, dass alles schlechte was man einem anderen wünscht, irgendwann im Leben auf einen zurückkommt?!
Wie auch immer, es gibt verantwortungsvolle Menschen die Kinderplanung betreiben, und die wissen was es heisst gleichzeitig ein Tier zu versorgen! Du ziehst dich ganz einfach aus der Verantwortung, und willst auch noch dafür gebauchpinselt werden!
Kritik können Menschen wie du nämlich leider nicht vertragen! Ich bin nur froh, dass diese Klausel rechtens ist, und du an dem armen Tier nicht auch noch verdienst!!! Ausreichende Gerechtigkeit!!!
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Diese Klausel ist bei Züchtern absolut Usus und auch rechtlich abgesegnet. Man unterschreibt es ja, gibt somit seine Einwilligung dazu. Und es ist genau richtig, solche Klauseln einzubringen - siehst es ja oben.
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Diese Klausel ist rechtens und verbindlich. Du hast es unterschrieben, also tu dem Kerlchen den Gefallen und gib ihn zurück zum Züchter. DER findet dann kompetente Leute, die ihn behalten werden.
Ich finde es interessant, dass ständig solche Kommentare auf derartige Fragen folgen. Wenn du nicht die Frage beantworten kannst, dann verschone mich und wahrscheinlich schon etliche andere mit solchen Weisheiten, denn ich habe meine jetzige Situation bestimmt nicht geplant und bin darüber auch nicht glücklich. Vielen herzlichen Dank.
Außerdem wünsche ich denjenigen, welche meinen andere verurteilen zu können eine ebensolche Situation in naher Zukunft