Rückführung?
Hallo. Ich habe eine Frage. Meine Frau möchte ihre Kinder wieder zurück nach Hause holen. Nun haben wir das Problem, das ich in der Psychiatrie war, wir sind verheiratet, kann es sein, das das Gericht und auch das Jugendamt dies verweigern kann und sie ihre Kinder nicht wieder bekommt? Ich Brauch einfach Mal Gewissheit.
2 Antworten
Ja, das kann sein. Es kann aber auch sein, dass das keine Rolle spielt.
die kinder leben beim vater des kindes und dies wurde aufgrund kindeswohlgefährdung seitens der mutter so beschlossen gerichtlich. ihre chancen daran was zu ändern sind gleich null. sie sollte sich ehr drum kümmern das sie regelmäßig umgang mit den kindern hat.
es gibt nichts rückzuführen. der vater hat das abr beantragt und kommen, daher leben die kinder dauerhaft bei ihm. da keine gründe vorliegen warum dies geändert werden sollte, kann sie das völlig vergessen.
sie hat eventuell umgang und da kann sie die kinder sehen. alles andere bleibt wie bisher.
Das hat sie ja und sie möchte einen Antrag stellen auf Rückführung, die Frage ist, da ich leider in stationärer Behandlung war und im Arztbericht steht, ich sei emotional Instabil ob sich die Chancen dadurch schmälern können, das die Kinder wieder zu uns dürfen.