Rot Kreuz Mitglied kostenlos Zug fahren (Dienstbekleidung)?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Nein dürfen sie nicht 94%
Ja dürfen sie 6%

10 Antworten

Nein dürfen sie nicht

Nein. Grundsätzlich müssen Uniformträger auch ganz normal ihren Fahrtschein kaufen und bezahlen, sofern sie nicht dienstlich in der Bahn, im Bus oder wo auch immer im Einsatz sind. Normale Dienstfahrten z.B. zu einem Lehrgang, einer Veranstaltung o.ä. müssen ganz normal bezahlt werden und werden dann meist vom Dienstherrn erstattet (genauso, wie ein ziviler Arbeitgeber ja auch die Dienstreisen seiner Mitarbeiter bezahlt).

Es liegt aber selbstverständlich in der Entscheidung des Verkehrsunternehmens als Wirtschaftsunternehmen, bestimmten Vereinen, Gruppen bzw. Menschen Rabatte einzuräumen oder gar einen kostenlosen Transport anzubieten.

Der damalige Fußball-Erstligist Hamburger SV hat beispielsweise vor vielen Jahren mal an den letzten Spieltagen einer Saison Menschen in Uniformen kostenlosen Eintritt ins Stadion gewährt. Das war eine Werbeaktion nach dem Motto "Wir retten unseren HSV", als der mal wieder akut abstiegsbedroht war.

Bei den regionalen S-Bahnen dürfen Polizisten in Uniform häufig kostenlos mitfahren. Das Verkehrsunternehmen erhofft sich hiervon, dass mehr uniformierte Polizisten die Bahn nutzen, womit das Sicherheitsgefühl der übrigen Fahrgäste dann gesteigert werden soll. Also im Grunde genommen auch Eigennutz. Aus demselben Grund dürfen beispielsweise auch Angehörige der Bundespolizei kostenlos in Uniform mit der Deutschen Bahn fahren.

Allerdings räumt die DB auch ihren Mitarbeitern kostenlose Zugfahrten ein.

Ebenso erhalten Soldaten der Bundeswehr kostenlose Tickets. Laut Deutsche Bahn "Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung, die sie an unserem Land verdienen". Letztendlich hat sich wahrscheinlich ein Verantwortlicher der Bundeswehr mit einem Verantwortlichen der Bahn zusammen gesetzt und diese Konditionen heraus gehandelt. (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/freie-bahnfahrt-soldatinnen-soldaten-regional-3045024)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Von Experte CreeperNicol bestätigt
Nein dürfen sie nicht

Also ein prinzipielles "die dürfen Gratis fahren" gibts nicht....

Wenn es aufgrund eines Einsatzes aus irgendwelchen Gründen nötig wäre würde das ganze wohl unter den Begriff "rechtfertigender Notstand" zählen das ist mehr oder weniger der "universal" Paragraf für ganz spezielle Situationen wo es um große Sachwerte oder Leben geht und die nicht speziell im Gesetz geregelt sind ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

iwaniwanowitsch  06.12.2021, 22:59

Warum sollte ich im Einsatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?

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iwaniwanowitsch  06.12.2021, 23:08
@Nonameguzzi

Das ist doch keine Antwort. Mit fällt halt kein Grund ein, aus dem ich im Rettungsdiensteinsatz den ÖPNV nutzen sollte.

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Nonameguzzi  06.12.2021, 23:22
@iwaniwanowitsch

Im Jahre 1917 sind in Halifax (Kanada) 2 Schiffe kollidiert was in einer gewaltigen Explosion geendet ist. Mehrere Hundert Tote, viele Tausende Verletzten.

Zu dem Zeitpunkt werden Feuerwehrleute, Ärzte und andere Helfer per Zug aus bis zu 200km Entfernung heran gekarrt.

So da hast du dein "Real Life" Beispiel wo das zählen würde ;)

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Nonameguzzi  07.12.2021, 07:55
@iwaniwanowitsch

Und seit 1918 gibt's keine großen Unglücke mehr die überregionale Hilfe in Anspruch nehmen?

Du hast nach einem Beispielzenario gefragt ich hab nichtnur irgendein Gedankenspiel geschrieben sondern sogar ein Paradebeispiel das bereits geschehen ist.

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Nonameguzzi  07.12.2021, 08:45
@iwaniwanowitsch

Hast du genug Sitzplätze auf den Einsatzfahrzeugen?

Also wir haben in der Einsatzabteilung 24 Sitzplätze auf den Fahrzeugen aber aktuell 53 Aktive Mitglieder....

Heißt im Zweifel wird mit Privat PKW's an die Einsatzstelle gefahren. theoretisch könnte man sich aber auch in einen Bus setzen der in die Richtung fährt.

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iwaniwanowitsch  07.12.2021, 10:19
@Nonameguzzi

es kommen nie alle ehrenamtlichen Mitglieder bei einem Alarm.

Heißt im Zweifel wird mit Privat PKW's an die Einsatzstelle gefahren. theoretisch könnte man sich aber auch in einen Bus setzen der in die Richtung fährt.

Sowas ist doch gar nicht zulässig und macht keinen Sinn.

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Nonameguzzi  07.12.2021, 13:33
@iwaniwanowitsch

Rechtlich zulässig ist das natürlich. Man hat als Einsatzkraft nach der Alarmierung Sonderrechte.... diese sind Personen und nicht Fahrzeug Bezogen also hat man die Sonderrechte auch im Privat PKW nicht nur auf dem Weg zum Gerätehaus sondern auch auf dem Weg von da zur Einsatzstelle...

Ein Problem ist nur die immer recht unklare bzw unsichere Lage des Versicherungsschutzes wenn es dabei zu einem Wegeunfall kommt... wer Zahlt was? Was zahlt die Unfallklasse, was zahlt die Private Krankenkasse, was zahlt die KFZ Versicherung... insbesondere bei einem Vollkasko Schaden etc^^

Aber "gar nicht zulässig" kann man nicht Pauschal sagen, wirklich verbieten kann man das aber auf Gemeinde/Stadt Ebene durch eine Dienstanweisung welche die Nutzung untersagt. Es ist also schon möglich das es bei dir untersagt ist.

Und wir haben mit dem ersten LF eine Durchschnittliche Ausrückezeit von knapp über 3min, das 2. Fahrzeug geht idr. nach weniger als 6min raus und das Dritte nach weniger als 10.....

Und es ist bei einem Gesamtalarm alles andere als Unüblich das alle Sitzplätze voll sind und noch Leute am Gerätehaus stehen.

Bei unseren Teilorten sieht die Situation noch Kritischer aus da haben Fahrzeuge teilweise nur Staffelbeastzungen und die Abteilungen bekommen im Einsatzfall auch gerne mal 20 Leute zusammen.

Du kannst natürlich weiterhin behaupten "Es ist nicht möglich das es zu einer Lage kommt welche es erfordert und von daher muss die Frage nicht auf einem rechtlichen Level beantwortet werden"

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Stocksn  07.12.2021, 16:04
@iwaniwanowitsch
Sowas ist doch gar nicht zulässig und macht keinen Sinn.

Was machen dann die Feuerwehren mit eimem TSA? Hinterherlaufen?

Bus wird aber natürlich nicht gefahren.

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iwaniwanowitsch  07.12.2021, 16:29
@Nonameguzzi

Das man Sonderrechte gem P.35 StVO hat, ist mir bewusst. Aber weiterhin gelten Zeichen und Weisungen der Polizei. Diese sperrt Einsatzstellen gewöhnlicherweise ab. Ich kann diese allerdings nicht kenntlich machen, also kann ich sie auch nahezu nie in Anspruch nehmen, das wäre sogar lebensgefährlich. Selbst eine Sonderrechte fährt mit Sondersignalen ist schon sehr gefährlich. Bei uns in der Stadt ist der FF soagr per Dienstanweisung die Inanspruchnahme des P. 35 StVO strikt verboten.

Naja, versicherungsmäßig ist das Recht einfach: die Fahrt fand im Auftrage des Trägers Brandschutz statt, also sind Personen- und Materialschäden über diesen Versichert.

Dazu kommt: wo sollen die ganzen privaten Fahrzeuge der Mitglieder der FF hin? Die blockieren dann alles.

Zudem gilt aus Arbeitsschutzgründen eine strikte schwarz- weiß- Trennung und demnach wird keine Einsatzkleidung im privaten PKW transportiert.

Außerdem: warum soll ich als ehrenamtliche Einsatzkraft die Unzulänglichkeiten im Brandschutzbedarfsplan abdecken? Wenn die Kommune nicht in der Lage ist, genügend Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, ist das nicht mein Problem. Dann fahre ich sicher nicht noch (zusätzlich zu meiner sowieso schon gratis Leistung für die Kommune) noch mit dem privaten Wagen zur Einsatzstelle.

Bei allem Respekt: drei Minuten Ausrückezeit als FF... Entweder ihr wohnt alle im Gerätehaus und seit arbeitslos oder rast wie die letzten Irren... Anders ist das doch gar nicht zu schaffen.

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iwaniwanowitsch  07.12.2021, 16:30
@Stocksn

Ein Tragkraftspritzenanhänger wird an ein Kraftfahrzeug angehängt... Irre oder? In diese Kraftfahrzeug setzen sich die Einsatzkräfte.

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Stocksn  07.12.2021, 16:33
@iwaniwanowitsch

Welches in unserer Region i.d.R. ein Traktor ist. Da passen gerade so zwei Personen rein.

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Nonameguzzi  07.12.2021, 16:40
@iwaniwanowitsch
Aber weiterhin gelten Zeichen und Weisungen der Polizei

Die Polizei ist der Feuerwehr gegenüber im Einsatz nicht Weisungsbefugt. Zumal sich die Polizei erfahrungsgemäß eher widerwillig zu unseren Einsätzen bemüht und dann eigentlich damit beschäftigt ist den Feierabend zu suchen.

Nur weil man "Sonderrechte" hat bedeutend das nicht das man auf Vorfahrt etc bestehen kann bzw darf da dies wie von dir geschrieben sehr gefährlich ist. Jedoch ist zb das Parken im Halteverbot bzw Parkverbot als auch in Feuerwehr Einfahrten usw in der nähe der Einsatzstelle kein Problem und durch §35STVO problemlos gedeckt.

Zudem gilt aus Arbeitsschutzgründen eine strikte schwarz- weiß- Trennung und demnach wird keine Einsatzkleidung im privaten PKW transportiert.

Keine Kontaminierte... und die Kontaminierte wird noch an der Einsatzstecke in Müllsäcken eingetütet. Möglichkeiten zur Reinigung (Duschen) hält in unserer Gemeinde eh kein Gerätehaus vor von daher wird die Kontamination von der Haut bzw Unterbekleidung auf das Privat Auto spätestens da volzogen.

warum soll ich als ehrenamtliche Einsatzkraft die Unzulänglichkeiten im Brandschutzbedarfsplan abdecken?

Weil unser Bedarfsplan als Sofortig Nötige Beschaffung 3 MLF's, 2 MTW's, ein komplettes Gerätehaus sowie ein Anbau an ein Bestehendes vorsieht und die Gemeinde schlicht und ergreifend kein Geld hat um mit dem Finger zu schnippen und alles ist da.......

3,5min Ausrückezeit unterbieten wir nachts Problemlos im Umkreis von 100 Metern wohnen genug Kameraden um ne Gruppe voll zu machen. Tagsüber liegen wir dann im Bereich um die 4min durch mehrere Bauhof und Rathaus Mitarbeitern zumal das Homeoffice vieler Kameraden die Lage sogar verbessert hat.

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Toni1301302 
Beitragsersteller
 06.12.2021, 21:26

Das meinte ich, hätte es besser erklären müssen ;)

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Natürlich nicht. Das ist in erster Linie ein Verein.

Weißt du wie viele Vereine es in D gibt und wieviele Mitglieder? Dann wollen die alle umsonst Bahn fahren.


Toni1301302 
Beitragsersteller
 06.12.2021, 20:56

Es geht ja nicht generell ums Zug fahren, im seltenen Falle eines Einsatzes mit Dienstbekleidung (PSA - Persönliche Schutzausrüstung) in dem der Zug eine Möglichkeit währe mit dem Zug hinzufahren oder aufgrund eines Sanitätsdienstes. Nicht einfach so ^^

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Nein dürfen sie nicht

Nein, darfst du nicht.

Nein dürfen sie nicht

Nein, dürfen die (normalerweise) nicht.

Ich habe allerdings vor 2 Jahren beim Roten Kreuz (in Österreich) Zivildienst gemacht und durfte während dem Zivi alle öffentlichen Verkehrsmittel komplett kostenlos benutzen. Vielleicht ist das beim deuschen FSJ ja gleich?!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung