Rot Kreuz Mitglied kostenlos Zug fahren (Dienstbekleidung)?
Hey, ich hab mir mal die Frage gestellt, ob man theoretisch in Dienstbekleidung kostenlos Zug fahren darf. Nach einiger Recherche könnte ich nichts genaues finden außer für Beamte (Polizei) und Bundeswehr. Da hab ich mir die Frage gestellt ob es für uns auch gilt (Sanitäter etc.) Was meint ihr dazu ?
Es ist nur eine reine interessensfrage, ob es überhaupt irgendwann vorkommen sollte weiß ich nicht. Ich hab jedenfalls sowieso ein Zugticket ^^
Danke im voraus :)
Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/26Sammy112/1541412674582_nmmslarge__278_2_667_667_99e89ecf1f3cf508646767cd5c6a887a.jpg?v=1541412675000)
Nein. Grundsätzlich müssen Uniformträger auch ganz normal ihren Fahrtschein kaufen und bezahlen, sofern sie nicht dienstlich in der Bahn, im Bus oder wo auch immer im Einsatz sind. Normale Dienstfahrten z.B. zu einem Lehrgang, einer Veranstaltung o.ä. müssen ganz normal bezahlt werden und werden dann meist vom Dienstherrn erstattet (genauso, wie ein ziviler Arbeitgeber ja auch die Dienstreisen seiner Mitarbeiter bezahlt).
Es liegt aber selbstverständlich in der Entscheidung des Verkehrsunternehmens als Wirtschaftsunternehmen, bestimmten Vereinen, Gruppen bzw. Menschen Rabatte einzuräumen oder gar einen kostenlosen Transport anzubieten.
Der damalige Fußball-Erstligist Hamburger SV hat beispielsweise vor vielen Jahren mal an den letzten Spieltagen einer Saison Menschen in Uniformen kostenlosen Eintritt ins Stadion gewährt. Das war eine Werbeaktion nach dem Motto "Wir retten unseren HSV", als der mal wieder akut abstiegsbedroht war.
Bei den regionalen S-Bahnen dürfen Polizisten in Uniform häufig kostenlos mitfahren. Das Verkehrsunternehmen erhofft sich hiervon, dass mehr uniformierte Polizisten die Bahn nutzen, womit das Sicherheitsgefühl der übrigen Fahrgäste dann gesteigert werden soll. Also im Grunde genommen auch Eigennutz. Aus demselben Grund dürfen beispielsweise auch Angehörige der Bundespolizei kostenlos in Uniform mit der Deutschen Bahn fahren.
Allerdings räumt die DB auch ihren Mitarbeitern kostenlose Zugfahrten ein.
Ebenso erhalten Soldaten der Bundeswehr kostenlose Tickets. Laut Deutsche Bahn "Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung, die sie an unserem Land verdienen". Letztendlich hat sich wahrscheinlich ein Verantwortlicher der Bundeswehr mit einem Verantwortlichen der Bahn zusammen gesetzt und diese Konditionen heraus gehandelt. (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/freie-bahnfahrt-soldatinnen-soldaten-regional-3045024)
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Also ein prinzipielles "die dürfen Gratis fahren" gibts nicht....
Wenn es aufgrund eines Einsatzes aus irgendwelchen Gründen nötig wäre würde das ganze wohl unter den Begriff "rechtfertigender Notstand" zählen das ist mehr oder weniger der "universal" Paragraf für ganz spezielle Situationen wo es um große Sachwerte oder Leben geht und die nicht speziell im Gesetz geregelt sind ;)
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Ich zitiere mich Mal selber...
Wenn es aufgrund eines Einsatzes aus irgendwelchen Gründen
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Das ist doch keine Antwort. Mit fällt halt kein Grund ein, aus dem ich im Rettungsdiensteinsatz den ÖPNV nutzen sollte.
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Im Jahre 1917 sind in Halifax (Kanada) 2 Schiffe kollidiert was in einer gewaltigen Explosion geendet ist. Mehrere Hundert Tote, viele Tausende Verletzten.
Zu dem Zeitpunkt werden Feuerwehrleute, Ärzte und andere Helfer per Zug aus bis zu 200km Entfernung heran gekarrt.
So da hast du dein "Real Life" Beispiel wo das zählen würde ;)
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Dass das 1917 und in Kanada war hast du schon mitbekommen?
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Und seit 1918 gibt's keine großen Unglücke mehr die überregionale Hilfe in Anspruch nehmen?
Du hast nach einem Beispielzenario gefragt ich hab nichtnur irgendein Gedankenspiel geschrieben sondern sogar ein Paradebeispiel das bereits geschehen ist.
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Zu denen wird aber nicht im ÖPNV gefahren, sondern in Einsatzfahrzeugen.
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Hast du genug Sitzplätze auf den Einsatzfahrzeugen?
Also wir haben in der Einsatzabteilung 24 Sitzplätze auf den Fahrzeugen aber aktuell 53 Aktive Mitglieder....
Heißt im Zweifel wird mit Privat PKW's an die Einsatzstelle gefahren. theoretisch könnte man sich aber auch in einen Bus setzen der in die Richtung fährt.
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es kommen nie alle ehrenamtlichen Mitglieder bei einem Alarm.
Heißt im Zweifel wird mit Privat PKW's an die Einsatzstelle gefahren. theoretisch könnte man sich aber auch in einen Bus setzen der in die Richtung fährt.
Sowas ist doch gar nicht zulässig und macht keinen Sinn.
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Rechtlich zulässig ist das natürlich. Man hat als Einsatzkraft nach der Alarmierung Sonderrechte.... diese sind Personen und nicht Fahrzeug Bezogen also hat man die Sonderrechte auch im Privat PKW nicht nur auf dem Weg zum Gerätehaus sondern auch auf dem Weg von da zur Einsatzstelle...
Ein Problem ist nur die immer recht unklare bzw unsichere Lage des Versicherungsschutzes wenn es dabei zu einem Wegeunfall kommt... wer Zahlt was? Was zahlt die Unfallklasse, was zahlt die Private Krankenkasse, was zahlt die KFZ Versicherung... insbesondere bei einem Vollkasko Schaden etc^^
Aber "gar nicht zulässig" kann man nicht Pauschal sagen, wirklich verbieten kann man das aber auf Gemeinde/Stadt Ebene durch eine Dienstanweisung welche die Nutzung untersagt. Es ist also schon möglich das es bei dir untersagt ist.
Und wir haben mit dem ersten LF eine Durchschnittliche Ausrückezeit von knapp über 3min, das 2. Fahrzeug geht idr. nach weniger als 6min raus und das Dritte nach weniger als 10.....
Und es ist bei einem Gesamtalarm alles andere als Unüblich das alle Sitzplätze voll sind und noch Leute am Gerätehaus stehen.
Bei unseren Teilorten sieht die Situation noch Kritischer aus da haben Fahrzeuge teilweise nur Staffelbeastzungen und die Abteilungen bekommen im Einsatzfall auch gerne mal 20 Leute zusammen.
Du kannst natürlich weiterhin behaupten "Es ist nicht möglich das es zu einer Lage kommt welche es erfordert und von daher muss die Frage nicht auf einem rechtlichen Level beantwortet werden"
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Sowas ist doch gar nicht zulässig und macht keinen Sinn.
Was machen dann die Feuerwehren mit eimem TSA? Hinterherlaufen?
Bus wird aber natürlich nicht gefahren.
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Das man Sonderrechte gem P.35 StVO hat, ist mir bewusst. Aber weiterhin gelten Zeichen und Weisungen der Polizei. Diese sperrt Einsatzstellen gewöhnlicherweise ab. Ich kann diese allerdings nicht kenntlich machen, also kann ich sie auch nahezu nie in Anspruch nehmen, das wäre sogar lebensgefährlich. Selbst eine Sonderrechte fährt mit Sondersignalen ist schon sehr gefährlich. Bei uns in der Stadt ist der FF soagr per Dienstanweisung die Inanspruchnahme des P. 35 StVO strikt verboten.
Naja, versicherungsmäßig ist das Recht einfach: die Fahrt fand im Auftrage des Trägers Brandschutz statt, also sind Personen- und Materialschäden über diesen Versichert.
Dazu kommt: wo sollen die ganzen privaten Fahrzeuge der Mitglieder der FF hin? Die blockieren dann alles.
Zudem gilt aus Arbeitsschutzgründen eine strikte schwarz- weiß- Trennung und demnach wird keine Einsatzkleidung im privaten PKW transportiert.
Außerdem: warum soll ich als ehrenamtliche Einsatzkraft die Unzulänglichkeiten im Brandschutzbedarfsplan abdecken? Wenn die Kommune nicht in der Lage ist, genügend Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, ist das nicht mein Problem. Dann fahre ich sicher nicht noch (zusätzlich zu meiner sowieso schon gratis Leistung für die Kommune) noch mit dem privaten Wagen zur Einsatzstelle.
Bei allem Respekt: drei Minuten Ausrückezeit als FF... Entweder ihr wohnt alle im Gerätehaus und seit arbeitslos oder rast wie die letzten Irren... Anders ist das doch gar nicht zu schaffen.
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Ein Tragkraftspritzenanhänger wird an ein Kraftfahrzeug angehängt... Irre oder? In diese Kraftfahrzeug setzen sich die Einsatzkräfte.
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Welches in unserer Region i.d.R. ein Traktor ist. Da passen gerade so zwei Personen rein.
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Aber weiterhin gelten Zeichen und Weisungen der Polizei
Die Polizei ist der Feuerwehr gegenüber im Einsatz nicht Weisungsbefugt. Zumal sich die Polizei erfahrungsgemäß eher widerwillig zu unseren Einsätzen bemüht und dann eigentlich damit beschäftigt ist den Feierabend zu suchen.
Nur weil man "Sonderrechte" hat bedeutend das nicht das man auf Vorfahrt etc bestehen kann bzw darf da dies wie von dir geschrieben sehr gefährlich ist. Jedoch ist zb das Parken im Halteverbot bzw Parkverbot als auch in Feuerwehr Einfahrten usw in der nähe der Einsatzstelle kein Problem und durch §35STVO problemlos gedeckt.
Zudem gilt aus Arbeitsschutzgründen eine strikte schwarz- weiß- Trennung und demnach wird keine Einsatzkleidung im privaten PKW transportiert.
Keine Kontaminierte... und die Kontaminierte wird noch an der Einsatzstecke in Müllsäcken eingetütet. Möglichkeiten zur Reinigung (Duschen) hält in unserer Gemeinde eh kein Gerätehaus vor von daher wird die Kontamination von der Haut bzw Unterbekleidung auf das Privat Auto spätestens da volzogen.
warum soll ich als ehrenamtliche Einsatzkraft die Unzulänglichkeiten im Brandschutzbedarfsplan abdecken?
Weil unser Bedarfsplan als Sofortig Nötige Beschaffung 3 MLF's, 2 MTW's, ein komplettes Gerätehaus sowie ein Anbau an ein Bestehendes vorsieht und die Gemeinde schlicht und ergreifend kein Geld hat um mit dem Finger zu schnippen und alles ist da.......
3,5min Ausrückezeit unterbieten wir nachts Problemlos im Umkreis von 100 Metern wohnen genug Kameraden um ne Gruppe voll zu machen. Tagsüber liegen wir dann im Bereich um die 4min durch mehrere Bauhof und Rathaus Mitarbeitern zumal das Homeoffice vieler Kameraden die Lage sogar verbessert hat.
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Das meinte ich, hätte es besser erklären müssen ;)
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Natürlich nicht. Das ist in erster Linie ein Verein.
Weißt du wie viele Vereine es in D gibt und wieviele Mitglieder? Dann wollen die alle umsonst Bahn fahren.
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Es geht ja nicht generell ums Zug fahren, im seltenen Falle eines Einsatzes mit Dienstbekleidung (PSA - Persönliche Schutzausrüstung) in dem der Zug eine Möglichkeit währe mit dem Zug hinzufahren oder aufgrund eines Sanitätsdienstes. Nicht einfach so ^^
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Nein, darfst du nicht.
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Nein, dürfen die (normalerweise) nicht.
Ich habe allerdings vor 2 Jahren beim Roten Kreuz (in Österreich) Zivildienst gemacht und durfte während dem Zivi alle öffentlichen Verkehrsmittel komplett kostenlos benutzen. Vielleicht ist das beim deuschen FSJ ja gleich?!
Warum sollte ich im Einsatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?