Roller /Scooter im Zug?

4 Antworten

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Ein Gepäckstück muss von Dir selbst (ohne Rollen oder Wagen) transportiert werden können, damit es als Gepäckstück gilt. (OK, da gibt es sehr weite Auslegungen ...)

Wenn der Scooter sich zum Gepäckstück zusammenklappen (und vlt. sogar im Gepäcknetz platzieren) lässt, ist er solange auch ein Gepäckstück. Bitte schon vor dem Einsteigen zusammen und erst nach dem Aussteigen auseinander klappen.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

Das kommt auf die gewählte Zuggattung, die Strecke bzw. den Verkehrsverbund sowie die Art des Rollers (E-Roller im Sinne der eKFV, Kleinkraftrad, Trettroller) an. Ohne weitere Angaben kann man daher nichts dazu sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessierter Bahnfahrer, insbes. an den Angeboten der DB

Wenn du seine Abmessungen, durch zusammenfalten, auf maximal 70x50x30cm (oder kleiner) bekommst zählt er als Handgepäck und benötigt keine Fahrradkarte.

Wen du deinen Roller zusammenklappen kannst, gilt er als Handgepäck und muss nicht bezahlt werden. Kann er nur in vollständiger, aufrechter Form transportiert werden, muss er wie ein Fahrrad bezahlt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung