Richter Vorrausetzungen?

3 Antworten

Du musst Jura studieren und anschließend eine zweijährige Referendarzeit an einem Gericht erfolgreich ableisten.

vgl. https://www.youtube.com/watch?v=ZbBqiDcSm9c

Eine befriedigende Note in der II. Staatsprüfung erlangt allerdings nur jener, der nach Auffassung seiner Vorgesetzten besonders „gut geeignet“ ist. Als "gut geeignet" wird allerdings nur derjenige angesehen, der genau so denkt und fühlt, wie seine Vorgesetzten - sozusagen geklont ist.

Das hat z.B. in der Vergangenheit dazu geführt dass nach dem II. Weltkrieg mit Gründung der BRD in erster Linie nur solche Richter eingestellt wurden, die sich bereits zuvor – jenseits aller Einstellungsrichtlinien - als Nazirichter bewährt hatten.

vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/studie-ueber-ns-vergangenheit-im-bonner-justizministerium-arbeiteten-besonders-viele-nazis-1.3196810

oder https://www.youtube.com/watch?v=AvrkMMqMR_o

Während Deiner Referendarzeit wirst Du ständig von Deinen Vorgesetzten beobachtet und daraufhin beurteilt werden, ob und inwiefern Du diesen besonderen Anforderungen genügst.

Nach der II. Staatsprüfung wirst Du dann als Richter auf Probe eingestellt werden und wenn Du auch diese Beobachtungsphase überstanden hast, bist Du schließlich unkündbarer Richter auf Lebenszeit.

Aber auch später als Richter unterliegst Du einem Gruppenzwang. Es wird von Dir verlangt, Dich so zu geben und so zu denken, wie dies Deine Kollegen und Deine Vorgesetzten tun. Wenn Du dann nicht bereit bist, mit den Wölfen zu heulen, wirst Du Probleme haben wie z.B. der Essener Sozialrichter Jan-Robert von Renesse, der nicht so urteilen wollte, wie dies seine Kollegen von ihm erwünschten.

https://www.youtube.com/watch?v=hn78sPsGn0I

Auf der anderen Seite kannst Du sicher sein, dass man Dich als Richter nicht wegen Rechtbeugung verfolgen wird. Denn auch für diesen Fall hat die Justizlobby vorgebeugt und die Hürden derart hochgesetzt, dass diese von Dir kaum erfüllt werden können.

https://www.youtube.com/watch?v=i2-ulFFLU54
https://www.youtube.com/watch?v=lC3OdLpX-l8

Allerdings, wenn Du Richter werden willst wegen des damit verbundenen "hohen Ansehens", dann muss ich Dich enttäuschen. Denn wie aus der folgenden Petition hervorgeht, ist dies wohl nicht mehr so hoch angesiedelt, wie dies sich so mancher vorstellt.

vgl. hierzu

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Als erstes musst Du das reguläre Abitur machen. Dazu kannst Du nach der Mittleren Reife auf ein Gymnasium wechseln. Du brauchst dafür allerdings einen guten Notendurchschnitt. Nach dem Abitur ein juristisches Studium (möglichst gute Abiturnoten, da der dann an einer Universität zu studierende Studiengang Rechtswissenschaft wahrscheinlich zulassungsbeschränkt ist). Am Ende des Studiums (nach etwa 4 Jahren), machst Du das erste juristische Staatsexamen. Dann kommt eine bei staatlichen Behörden abzuleistende Referendarzeit (etwa 2 Jahre). Am Ende der Referendarzeit machst Du das zweite juristische Staatsexamen. Dieses mit möglichst guten Noten (sog. "Prädikatsexamen"), weil Du sonst keine Chance hast, in den Richterdienst übernommen zu werden. Die Ausbildung ist hart, lang und anspruchsvoll. Eine gute Fähigkeit zum abstrakt-logischen Denken ist erforderlich. Ob Du diese Fähigkeit besitzt, wird sich schon auf dem Weg zum Abitur zeigen.

Jurastudium und du musst zu den besten 5-10% gehören.


joe45823 
Beitragsersteller
 26.10.2019, 19:13

Ach du heilige... trotzdem danke

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