Rettungsfolter?

4 Antworten

Im Moment ist es nicht legal und so lange es kein Gesetz dazu gibt, was etwas anderes sagt, bleibt es illegal. So hart das auch klingen mag, die Demokratie und das Recht sind wertvoller als das Leben von ein paar Kindern. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein.


Jenny0404 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 14:52

Absolut, das gebe ich dir Recht. Ich wollte es nur aus Benthams Sicht erklärt bekommen.

0

Das kannst du z.b. hier

https://www.mueller-denkt.de/post/philosophisches-lexikon-utilitarismus

nachlesen.

Nach Bentham und den Prinzipien des Handlungsutilitarismus wäre diese im weitläufigen Sinn unmoralische Handlung moralisch und damit geboten. Es ist ausnahmslos die Option zu wählen, mit der die größte Zahl Leben gerettet und der gesellschaftliche Gesamtnutzen erhöht werden kann. Was moralisch ist, ergibt sich aus den erwartbaren Folgen (Konsequentionalismus).

Warum diese Haltung fragwürdig ist folgt im Text.

Einen anderen Blick auf Folter als Hilfe beim strafrechtlichen Erkenntnisgewinn liefert

Ferdinand von Schirach - »Feinde – Gegen die Zeit« in der ARD: Folterkunde, einmal anders - DER SPIEGEL

denn man kann nicht Folter erlauben ohne sie rechtsstaatlich zu regeln. Diese Regeln müssen dann aber auch angewendet werden, d.h. sie wären einklagbar. Die Folge:

Wenn es rechtmäßig wäre, Beschuldigte zu foltern, der Staat es also dürfte, dann wäre er dazu auch verpflichtet, wenn die regelhaften Voraussetzungen vorliegen. Dann könnten die Eltern des entführten Kindes eine einstweilige Verfügung erwirken, dass dem Verdächtigen der Reihe nach die Finger gebrochen werden sollen, bis er seine Komplizen oder das Versteck verrät. Dann hätte auch der Verteidiger oder sonst eine Person kein Recht zur »Nothilfe«, und der Gefolterte kein Notwehrrecht gegen die Qualen. Was rechtmäßig ist, kann nicht zugleich Unrecht sein.
Dazu kommen alle Weiterungen: Wenn Foltern ein Recht des Staates ist, kann der Vorgesetzte seine Untergebenen zum Foltern anweisen. Der Staat muss dann auch regeln, wie lange, wie weit und in welchem Verhältnis gefoltert werden darf: Wie viele Finger darf man brechen, wie viele Stromschläge versetzen, wie lange das Ertränken simulieren für welches Rechtsgut?
...
Jeder Leser oder Zuschauer möge sich vorstellen, irgendein Kriminalkommissar habe das »Gefühl«, dass er Mitglied einer Räuberbande sei oder dass sein Sohn ein Kind sexuell missbraucht habe. Wäre es moralisch in Ordnung, wenn der Polizeibeamte dem verdächtigen Leser/Zuschauer mit einem Hammer den kleinen Zeh zerschlägt, um herauszufinden, ob er etwas Sachdienliches weiß? Wenn nein: warum nicht? Wem dazu nur einfällt, dass ihm sein eigener kleiner Zeh lieb, der von anderen aber egal ist, hat diese Kolumne vergebens gelesen.

Insgesamt ist also Folter als Mittel in einem Rechtsstaat unbedingt abzulehnen. Sie als "Rettungsfolter" zu verklausulieren verwischt lediglich die Unrechtmäßigkeit des Handelns.


Jenny0404 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 14:47

Obwohl in dem Fall geht es ja um die Impfung, aber ich glaube wenn er zur Folter kommt gibt es sehr viel Argumentationsspielraum.

0
DerRoll  24.08.2024, 14:51
@Jenny0404

Nein, in dem Text geht es lediglich dann um Impfen wenn man Impfen mit Folter gleich setzt. Das ist meiner Ansicht nach aber ein völlig absurder Vergleich. Der wesentliche Inhalt des Textes ist das der reine Utiliarismus eben nicht hebbare Schwächen hat.

0
Jenny0404 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 14:43

Ich danke dir!! Aber nach Bentham scheint es in dem Fall also okay oder? Also natürlich muss man abwägen aber ansonsten

0
DerRoll  24.08.2024, 14:48
@Jenny0404

"Klar" ist es nie. In Benthams Zeit war es völlig logisch das ein Beschuldigter auch schuldig ist. Vom modernen Strafrecht war man da weit entfernt.

1

Klar nicht legitim, weil verfassungswidrig.

Absolut nicht legitim. Wir wollen nicht, dass der Staat unter irgendwelchen Umständen Leute folgten darf.