Rettungsdiensttauglichkeit, früher krank gewesen?

3 Antworten

Deine Mutter bezieht, wenn, Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe, aber garantiert kein Sozialgeld.

Falls Ihr beiden in einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft lebt, mußt Du mit einer Sanktion rechnen, wenn Du durch Kündigung ohne sog. wichtigen Grund Deinen ALG 2 - Bedarf erhöhst.

Zwar sollen Sanktionen ab n.m.K. Mai 2022 teilweise ausgesetzt werden; ich weiß jedoch nicht, ob bzw. inwieweit Du davon profitieren kannst.

Deine schulischen Pläne solltest Du mit dem Jobcenter besprechen.

Das sollte vorher mit dem Jobcenter geklärt werden, am besten an den letzten SB - wenden, der für dich bzw.euch zuständig war.

Warum kündigst du nicht zum 01.09. und nimmst die Tage ab 25.08. Urlaub?