Rettungsdiensttauglichkeit, früher krank gewesen?
Hallo,
meine Mutter ist alleinerziehend und bezieht leider Sozialgeld. Meine Mutter arbeitet zwar, bekommt aber leider sehr wenig Geld für ihren Job. Sie ist mit ihrem Gehalt nicht in der Lage und beide zu verpflegen.
Damit ich ihr helfen kann, habe ich mein Abitur abgebrochen und bin arbeiten gegangen. Ich habe gemerkt, dass die Pflege doch nichts für mich ist und möchte wieder zur Schule. Ich will mein Abitur nachmachen, da die Ausbildungsberufe mich nicht so ansprechen. Ich habe ein Berufliches Gymnasium gefunden, bei dem ich allgemeine Hochschulreife nachholen kann.
Ich Frage mich, ob ich/wir jetzt wieder Anspruch auf Sozialleistungen hätten. Ich wohne bei ihr und bin gerade 22 geworden.
Wie sieht es aus mit der Kündigung. Ich muss ja bis zum 1 kündigen und am 25.8 fängt die Schule an. Soll ich dann bis zum 1.08 kündigen?
Würde ich dann ab dem 1.08 wieder Geld vom Jobcenter bekommen oder muss ich schauen wie ich bis dahin überlebe?
3 Antworten
Deine Mutter bezieht, wenn, Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe, aber garantiert kein Sozialgeld.
Falls Ihr beiden in einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft lebt, mußt Du mit einer Sanktion rechnen, wenn Du durch Kündigung ohne sog. wichtigen Grund Deinen ALG 2 - Bedarf erhöhst.
Zwar sollen Sanktionen ab n.m.K. Mai 2022 teilweise ausgesetzt werden; ich weiß jedoch nicht, ob bzw. inwieweit Du davon profitieren kannst.
Deine schulischen Pläne solltest Du mit dem Jobcenter besprechen.
Das sollte vorher mit dem Jobcenter geklärt werden, am besten an den letzten SB - wenden, der für dich bzw.euch zuständig war.
Warum kündigst du nicht zum 01.09. und nimmst die Tage ab 25.08. Urlaub?