Rettungsdienst trotz Gerichtsverfahren?
Habe letztens auf der Seite des roten Kreuzes gesehen, dass man zum Ausbildungsstart als Rettungssanitäter angeben muss dass man in den letzten 5 Jahren in kein staatsanwaltlichen Verfahren involviert gewesen ist.
Ich wurde letztens vom Vorwurf des bandenmäßigen Drogenhandels freigesprochen. Involviert war ich damals in das Verfahren nur weil Freunde von mir zu der Zeit mit Drogen gehandelt haben.
Wird dieses Verfahren zu einem Problem obwohl ich ja offiziell freigesprochen bin und mein Führungszeugnis sauber ist?
Wie ist das bei anderen Rettungsdienstlichen Organisationen, ich bin länger schon als Sanitäter bei der DLRG, aber die bieten ja fast nirgendwo Landrettung an.
4 Antworten
Hi,
ich finde die Formulierung des "involviert seins" schon komisch - und absolut unüblich. Dementsprechend gehe ich auch davon aus, dass etwas anderes damit gemeint ist.
In ein Strafverfahren involviert wäre man auch dann, wenn man lediglich eine Zeugenaussage gemacht oder selbst eine Strafanzeige erstattet hätte. Macht bei näherer Überlegung...keinen Sinn, dies als "Eignungskriterium" zu werten.
Üblicherweise - und so denke ich, dass es gemeint ist - interessieren Arbeitgeber zwei Punkte:
- rechtskräftige, strafrechtliche Verurteilungen und
- noch laufende ("schwebende") Strafverfahren.
Mit einem Freispruch ist beides nicht der Fall - und dementsprechend sehe ich hier keinerlei Hinderungsgründe.
Wie ist das bei anderen Rettungsdienstlichen Organisationen
Ein "sauberes Führungszeugnis" wird überall verlangt.
LG
Ich finde auch diese Formulierung zumindest unüblich 😅
Im Endeffekt gibt es hier zwei Möglichkeiten...
Variante 1 ist: man betrachtet die Sache mit dem Freispruch einfach als erledigt und unterschreibt die Erklärung. Das Verfahren taucht nirgendwo auf, wo der Arbeitgeber davon Kenntnis nehmen könnte.
Variante 2 ist: man sagt "Ja, gab es - wurde freigesprochen". Im Endeffekt kommt beides auf das selbe heraus.
Danke für die Hilfe
Gerne!
Ich denke nicht, weil du freigesprochen wurdest.
Bewerbe dich einfach.
Es wurde gegen dich Ermittelt. Auch wenn du Freigesprochen wurdest, ist die Ermittlungen bzgl des Tatverdachts jetzt erstmal mehrere Jahre vermerkt.
Tja das wird wohl nix mit dem Rettungsdienst
Ermittlungsverfahren landen im „Staatsanwaltlichen Verfahrensregister“, und werden nach einem Urteil gelöscht.
dass man in den letzten 5 Jahren in kein staatsanwaltlichen Verfahren involviert gewesen ist.
Das ist wohl bei Dir nicht der Fall :)
Obwohl die Staatsanwaltschaft lange ermittelt hat?
Vielleicht drückte ich mich falsch aus:
Du warst offensichtlich Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens und kommst deswegen vermutlich nicht in Frage :)
Sorry, waren die Malteser und nicht das Rote Kreuz, die schreiben:
Fand das nur verwirrend.
Danke für die Hilfe