Rettungsdienst trotz Gerichtsverfahren?

4 Antworten

Hi,

ich finde die Formulierung des "involviert seins" schon komisch - und absolut unüblich. Dementsprechend gehe ich auch davon aus, dass etwas anderes damit gemeint ist.

In ein Strafverfahren involviert wäre man auch dann, wenn man lediglich eine Zeugenaussage gemacht oder selbst eine Strafanzeige erstattet hätte. Macht bei näherer Überlegung...keinen Sinn, dies als "Eignungskriterium" zu werten.

Üblicherweise - und so denke ich, dass es gemeint ist - interessieren Arbeitgeber zwei Punkte:

  • rechtskräftige, strafrechtliche Verurteilungen und
  • noch laufende ("schwebende") Strafverfahren.

Mit einem Freispruch ist beides nicht der Fall - und dementsprechend sehe ich hier keinerlei Hinderungsgründe.

Wie ist das bei anderen Rettungsdienstlichen Organisationen

Ein "sauberes Führungszeugnis" wird überall verlangt.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Inkognito-Nutzer   15.06.2024, 07:09

Sorry, waren die Malteser und nicht das Rote Kreuz, die schreiben:

  • "Erklärung, dass kein staatsanwaltliches Verfahren vorliegt oder in den letzten fünf Jahren vorgelegen hat."

Fand das nur verwirrend.

Danke für die Hilfe

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SaniOnTheRoad  15.06.2024, 07:22
@Inkognito-Beitragsersteller

Ich finde auch diese Formulierung zumindest unüblich 😅

Im Endeffekt gibt es hier zwei Möglichkeiten...

Variante 1 ist: man betrachtet die Sache mit dem Freispruch einfach als erledigt und unterschreibt die Erklärung. Das Verfahren taucht nirgendwo auf, wo der Arbeitgeber davon Kenntnis nehmen könnte.

Variante 2 ist: man sagt "Ja, gab es - wurde freigesprochen". Im Endeffekt kommt beides auf das selbe heraus.

Danke für die Hilfe

Gerne!

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Ich denke nicht, weil du freigesprochen wurdest.

Bewerbe dich einfach.

Es wurde gegen dich Ermittelt. Auch wenn du Freigesprochen wurdest, ist die Ermittlungen bzgl des Tatverdachts jetzt erstmal mehrere Jahre vermerkt.

Tja das wird wohl nix mit dem Rettungsdienst


wiki01  15.06.2024, 07:13

Ermittlungsverfahren landen im „Staatsanwaltlichen Verfahrensregister“, und werden nach einem Urteil gelöscht.

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dass man in den letzten 5 Jahren in kein staatsanwaltlichen Verfahren involviert gewesen ist.

Das ist wohl bei Dir nicht der Fall :)


Inkognito-Nutzer   15.06.2024, 06:12

Obwohl die Staatsanwaltschaft lange ermittelt hat?

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Agamemnon712  15.06.2024, 06:21
@Inkognito-Beitragsersteller

Vielleicht drückte ich mich falsch aus:

Du warst offensichtlich Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens und kommst deswegen vermutlich nicht in Frage :)

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