Resturlaub bei Kündigung 2. Jahreshälfte?

2 Antworten

Wenn das Arbeitsverhaeltnis laenger als 6 Monate bestanden hat und in der 2. Jahreshaelfte endet, hast du erst einmal einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen (entspricht bei einer 5 Tage Woche 20 Tagen). Hinsichtlich des den gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden vertraglichen Urlaubsteils kommt es auf den Vertrag an (ggf. auch Tarifvertrag).

Oft wird vertraglich vereinbart, dass im Austrittsjahr nur ein anteiliger Anspruch auf 1/12 des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhaeltnisses im betreffenden Kalenderjahr entsteht. Dann kommt es darauf an, was mehr ergibt. Ergibt sich auf der Berechnung des anteiligen Urlaubsanspruchs ein geringerer Anspruch als die gesetzlichen 4 Wochen, so ist auf die gesetzlichen 4 Wochen aufzufuellen. Ergibt sich jedoch ein hoeherer (in deinem Fall 10 x 2,5 Tage = 25 Tage), dann besteht ein Anspruch auf den hoeheren anteiligen Anspruch. Enthaelt der Vertrag aber keine derartige Regelung, erstreckt sich der Anspruch auch auf den vollen vertraglichen Teil, also bei dir auf insgesamt 30 Tage.

Vom vorherigen Arbeitgeber fuer das gleiche Jahr bereits gewaehter oder ausgezahlt bekommener Urlaub ist auf bei einem neuen Arbeitgeber im gleichen Jahr entstehende Urlaubsansprueche anzurechnen. Nimmst du also beim alten Arbeitgeber den gesamten Jahresurlaub in Anspruch, entsteht beim neuen Arbeitgeber im gleichen Jahr kein Urlaubsanspruch mehr oder, wenn es dort deutlich mehr gibt, nur ein zeitanteilg anteiliger auf die Differenz (was beispielsweise bei einem 6 Tage hoeheren Jahresanspruch bei 2 Monaten gerade mal einen Tag ausmachen wuerde).

Wenn Du beim alten AG über 6 Monate beschäftigt warst, hast Du den gesamten gesetzlichen Anspruch erworben, für darüber liegenden kommt es drauf an ob und was vereinbart wurde.

Wird das dann beim neuen Arbeitgeber abgezogen?

Ja, ein Doppelanspruch ist ausgeschlossen.


ickebinshallo 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 20:45

Es wurde nichts vereinbart dazu, nur der Gesamturlaub ist im AV.

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