Replica Uhr, Strafe beim Zoll?
Hallo, ich habe mal vor Jahren eine Replica Uhr geschenkt bekommen. Diese trage ich seit einer langen Zeit und weil ich demnächst in den Urlaub fliege ist mir spontan eingefallen, dass diese ja evtl. am Flughafen beschlagnahmt werden könnten. Stimmt das?
ich habe ja nur die eine an meinem Arm, ein gewerblicher Nutzen ist ja theoretisch ausgeschlossen.
2 Antworten
Der Handel und Weiterverkauf von Fälschungen ist verboten, der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 430 Euro pro Person jedoch nicht. Sämtliche Waren, die allerdings über diesen Wert hinausgehen, gelten als Schmuggelversuch.
Replica Uhren kaufen – wann mache ich mich strafbar?
Demnach solltest du beim Zoll keinerlei Probleme haben. Haben wir jedenfalls noch nie gehabt.
Bei Geschenken hat man i.d.R. keine Quittung. Ich wuere mir bei nur einer Uhr (gebraucht) ueberhaupt keinen Kopf machen.
In DE ist der Besitz nicht verboten. Woanders ggf schon. In Italien liegt die Strafe für den Besitz soweit mir bekannt bei EUR 3000
Reise sollte man daher damit eher nicht.
Müsste man dann eine Quittung dabei haben die beweisen kann das die Uhr weniger wert ist wie die 430 Euro oder wissen die sowas wie viel die in etwa kosten?