Reklamation zu einer Kerze- Bearbeitung im Einkauf Report ?

1 Antwort

A: Kulanz und anbieten, den anteiligen (=Unverbranntes bei Rückgabe) oder gesamten Kaufpreis zurück zu geben.

B: Da die Ware (nachweislich) in Ordnung war eine Ersatzlieferung von Kerzen im Warenwert anbieten.

C: Da die Ware in Ordnung war reicht die Erstattung des für Testzwecke verbrauchten Anteils, abzüglich der Portokosten, bei Rücksendung des Kerzenrestzes. Zugabe: Eine Anleitung, wie man brennende Kerzen optimal pflegt.

D: Das Zufriedenstellen des Kunden könnte zum Marathon werden, da er immer unzufrieden mit dieser Kerze sein wird, weil er sie, nach Gebrauch für eine Feier, nicht wieder haben, sondern zusätzlich seine Wohnung "für Lau" renovieren (lassen) will.


19Sarahschneid 
Beitragsersteller
 09.04.2022, 17:19

Vielen Dank. Könnte man bei D vielleicht zusätzlich schreiben das ein Gutachter sich die Wohnung angesehen hat und dabei festgestellt wurde das der Kunde die Kerze falsch abgebrannt hat. Aber unsere Versicherung als Kulanz die Renovierungskosten übernimmt oder ist das zu unrealistisch?

Glaskocher  09.04.2022, 17:29
@19Sarahschneid

Schaue mal, in wiefern DAS vom Gewährleistungsrecht abgedeckt ist. Eine derart üppige Schadensregulierung hätte ich auch gerne (mir ist eine Gewürzgurke auf den Teppichboden gefallen und ich muß jetzt das ganze Haus renovieren;--). Eine Vollrenovierung der Wohnung, aufgrund eines Anwendungsfehlers ist völlig unrealistisch!

In diesem Fall würde ich den Betrag auf den Warenwert limitieren und FERTIG.