Reisevollmacht Französisch

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Zusätzlich zur sehr guten Antwort von ErnstPylobar gab es auf französischer Seite nur die "Autorisation de sortiert du territoire", also eine Ausreiseetlaubnis für allein reisende Minderjährige. die ist allerdings Geschichte und galt nur für französische Staatsbürger. Bon voyage!

Da wirst Du auch nichts passendes finden, denn rechtlich handelt es sich nicht um eine Vollmacht! (pouvoir).

Eine "Vollmacht" kann nur vorliegen, wenn jemand einen anderen durch Rechtsgeschäft ermächtigt, ihn zu vertreten. Du vertrittst aber nicht Deine Eltern, sondern Deine Eltern vertreten Dich. Deshalb können Sie Dir auch keine "Vollmacht" geben. Außerdem sind Deine Eltern Deine GESETZLICHEN Vertreter, d. h. sie vertreten Dich während Deiner Minderjährigkeit deshalb, weil das GESETZ das vorsieht. Von einer "Vollmacht" würde man dagegen sprechen, wenn jemand einen anderen nicht aufgrund gesetzlicher Regelung vertritt, sondern weil die Vertretung vereinbart wurde (z. B. in einer Anwaltsvollmacht durch Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant). Diese Begriffe passe hier folglich nicht.

In der Sache geht es daher nicht um eine Vollmacht, sondern um die vorab durch die Eltern als Inhabern der gesetzlichen Vertretungsmacht erteilte Zustimmung zu Rechtsgeschäften, die der Minderjährige ohne diese Zustimmung der Eltern sonst nicht selbst abschließen dürfte. Da der reisefähige Minderjährige ab einem bestimmten Alter gewissen Geschäfte, z. B. den Eintritt in den Eiffelturm bezahlen, eine Metrofahrkarte kaufen usw., ohnehin schon ohne seine Eltern tätigen darf, liegt auf der Hand, dass eine Vorabzustimmung nur für Geschäfte von gewissem Gewicht gelten kann. Hier ist aber genau das Problem. Sowohl nach deutschem wie auch nach österreichischem Recht können die Eltern nicht im Voraus pauschal Ihrem Kind erlauben, bestimmte Rechtsgeschäfte abzuschließen, die eigentlich nicht das Kind, sondern sie selbst in Vertretung des Kindes tätigen müssten. Ganz davon abgesehen, was die französischen Behörden mit einem solchen Dokument anfangen sollen. Papier ist bekanntlich geduldig. Meine Frau (geb. 1964) ist in ihrer Jugend (mit 16, 17) durch Europa gereist, London, Paris, Lissabon. Ich habe sie soeben gefragt, ob Sie damals so ein Ding hatte. Sie sagte: nein.


Meikemeik 
Beitragsersteller
 11.02.2014, 15:24

Ich habe bei der Airline angefrufen weil ich ohne Begleitung (selbst im Flieger) bin. Die meinten ich bräuche eine Reisevollmacht damit ich bei der PAsskontrolle nicht zurück geschickt werde auf englisch und deutsch habe ich auch schon eine aber auf FRanzösisch kann ich keine finden http://www.forium.de/redaktion/wp-content/uploads/2009/06/reisevollmacht_deutsch.pdf soetwas suche ich ncih auf Französisch

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ErnstPylobar  15.02.2014, 13:06
@Meikemeik

Das verlinkte Dokument ist laienhaft formuliert. Der erste Satz ist korrekt, denn hier erlauben die Eltern den Flug. Dann ist es aber gerade keine Vollmacht, wie unzutreffend in der Überschrift steht. Auch die weitere Bezeichnung im Text, wonach das Kind >Bevollmächtigte/r< sei, ist grotesk. Zwar können nach dem Gesetz Minderjährige erwachsene Personen rechtsgeschäftlich vertreten. Hier handelt es sich aber gerade um den umgekehrten Fall. Die Eltern sind Vertreter des Kindes und nicht ist das Kind Vertreter seiner Eltern. Der Flug wird ja nicht von den Eltern angetreten, wobei sie vom Kind vertreten werden müssen, weil sie selbst nicht handeln könnten. Außerdem sind die Eltern gesetzliche Vertreter, ein Bevollmächtiger ist das nicht. Stell Dir mal vor, Du würdest einen solchen Text ins Französische übersetzen lassen. Wenn da jemand überhaupt den Sinn versteht, schüttelt er den Kopf. Wenn Du an einem französischen Raumflug teilnehmen solltest, würdest Du Dir doch auch keine deutsche Bescheinigung übersetzen lassen, in der steht, dass sich die Sonne um die Erde dreht, wenn in Wirklichkeit gemeint ist, dass sich die Erde um die Sonne dreht.

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Ich würde einfach ein handgeschriebenes Schreiben deiner Eltern mitnehmen, in dem steht, dass du (Name, Geburtsdatum) in der Zeit vom ... bis... mit Erlaubnis deiner Eltern Frankreich bereist und alleine ein Hotelzimmer anmieten darfst. Beide Unterschriften der Eltern drunter und von beiden Personalausweisen eine Kopie dahinter. Den Text zuerst in deutscher Sprache und danach in französischer Sprache verfassen.

Das ist dann zwar kein offizielles Dokument, könnte dir aber in schwierigen Situationen (Polizeirazzia, unwillige Hotelrezeptionisten etc.) weiterhelfen.

Ich würde die Unterkunft schon von Deutschland aus von deinen Eltern buchen lassen.

Viel Spaß in Frankreich!