Reise nach Teneriffa mit mehr als 10.000,00€?
Moin ihr lieben,
Ich fliege am diese Woche nach Teneriffa, und würde gerne ca. 19.000,00 Euro Bargeld mitnehmen.
Nun ist es ja so, dass die Kanarischen Inseln unter eine Sonderregelung fallen, heißt alles ab 10.000 muss man anmelden.
Nun hab ich mir gedacht ich steck meiner Freundin 9500 in die Tasche und mir selbst 9500. Sollte ja dann kein Problem sein, oder? (wir haben getrennte Konten)
Muss ich die Herkunft des Geldes nachweisen, und falls ja reicht ein Screenshot aus dem Online-Banking aus? Nur FALLS der Zoll mich rauszieht..?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Irrtum, die musst Du schon in Deutschland bei der Ausreise anmelden, die Kanaren als spanisches Hoheitsgebiet sind übrigens keine Ausnahme, in der gesamten EU müssen diese Beträge angemeldet werden.
Für Beträge unter 10.000 € ist, sofern kein begründeter Verdacht vorliegt, kein Nachweis erforderlich, der Nachweis aus dem Online-Banking wäre ansonsten durchaus ein geeigneter Nachweis. Aber: Die Teilung ist eine bewusste Umgehung der Regeln, wenn das auffällt, fangen die Schwierigkeiten erst an - es ist tatsächlich einfacher, dass bei der Aus- und der Einreise anzumelden.
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Wenn sie da von ihrem Konto abgehoben hat, kann sie im Ernstfall ja auch den Nachweis erbringen, ergo kein Problem - aber "zustecken" klingt für mich wie "Dein Geld, welches sie transportiert", das könnte Probleme geben.
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Irrtum, die musst Du schon in Deutschland bei der Ausreise anmelden
Bitte was? Wo denn? Es gibt keinen "Ausreisezoll" am Flughafen.
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Das muss man im Zweifelsfall auch vorher erledigen, siehe hier: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Barmittel/Anmelde-Anzeigepflicht-Grenzuebertritt-Nicht-EU-Staaten/anmelde-anzeigepflicht-grenzuebertritt-nicht-eu-staaten_node.html;jsessionid=0B0881A859C88504753043A0877BA4E0.internet401
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Die Kanaren sind zollrechtlich aber ein Sonderstatusgebiet: https://www.bezahlen.net/ratgeber/zollbestimmungen-kanaren/
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Naja, die wahrscheinlichkeit dass sie mich da rausziehen halte ich eh für herzlich gering. Vorallem wenn du durch das Business Class Terminal marschierst wollen sie eigentlich selten was. Abwarten, ich berichte :-)
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Aber kein "Nicht-EU-Ausland"... Auch die Kanaren gehören zur EU, und es gibt dort keine abweichenden Regeln für die Einfuhr von Bargeld (und schon gar keine Anmeldepflicht vor der Abreise aus Deutschland).
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Auf die Kanaren dürfen, wie der verlinkte Inhalt klar zeigt, ohne Anmeldung nur 10.000 € in bar eingeführt werden, ansonsten ist eine Anmeldung erforderlich.
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Niemand hat etwas anderes behauptet, das steht schließlich schon in der Frage. Das hat übrigens mit den Kanaren nichts zu tun, sondern ist eine spanische Regelung.
Du allerdings hast behauptet, die Anmeldung müsse bereits in Deutschland erfolgen, was schlicht Humbug ist.
Wenn man sich geirrt hat, kann man das auch einfach zugeben und es dann auf sich beruhen lassen...
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Wenn es denn so einfach wäre ... Üblicherweise muss eine Paarigkeit der Meldungen vorliegen, d.h. eine zu einer Einfuhranmeldung muss es auch eine Ausfuhranmeldung geben respektive kann eine Erklärung über den Mittelverbleib eingefordert werden; wie der deutsche Zoll das mit den Kanaren handhabt bzw. ob der spanische Zoll hier eine Kontrollmitteilung an die deutschen Behörden gibt, das müsste man beim Zoll erfragen.
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Und Du redest weiter um den heißen Brei...
Es IST so einfach: Man muss es nicht bei der Ausreise anmelden, fertig.
Ich steige hier jetzt aus, Du findest ja selbst schon keine neuen "Quellen" mehr für Deine falschen Behauptungen, ich weiß auch nicht worauf Du noch hinaus willst...
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Wenn Du meinst ... Dir ist schon klar, dass Zoll und Polizei auch im Binnenland Nachweise über die Mittelherkunft verlangen dürfen? Und Du kennst das Verfahren nach dem Geldwäschegesetz, wo grundsätzlich auch die Paarigkeit der Meldungen erwartet wird? Da läuft einiges im Hintergrund, was von außen nicht erkennbar ist. Rein von der Formulierung her scheint der deutsche Zoll in diesem Fall die Anmeldung nicht zu erwarten, darauf wetten würde ich aber nicht.
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Wenn deine Freundin und du jeweils unter 10.000 Euro mitfuehren, ist das doch in Ordnung und nicht anmeldepflichtig.
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huhu,
einfach das Formular ausfüllen und den nach weiß wo das Geld herkommt mitführen dann kannst das auch so mitnehmen ohne rumzutrixen, ist weniger Aufwand und es kommen keine Fragen auf.
Grüße Anna
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Welches Formular? Wenn man sich das Geld aufteilt und jeder unter 10.000 bei sich führt, muss man nichts anmelden und kann sich den Gang zum Zoll sparen.
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Warum man mit 20.000 Bargeld auf die Kanaren fliegen will, ist eine andere Frage, daher lasse ich das mal außen vor...
Ja das geht. Es zählt aber sämtliches Bargeld, also achtet darauf, dass ihr nicht noch mehr z.B. im Portemonnaie dabei habt.
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Zum Urlaub machen vielleicht? Lebe eben noch nach dem Motto nur Bares ist Wahres. Zuviel Paranoia mit Kreditkarten etc. :)
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Diese deutsche Angst vor der bösen Kreditkarte werde ich nie verstehen... Ich habe eher Paranoia wegen Verlust, Raub und Diebstahl. Aber jeder so wie er will ;-)
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Hab ja nicht auf der Stirn tättowiert "Ich habe 20.000 Bar dabei". Here i am :-) Aber ist am Ende auch meine Entscheidung, wollte nur eine Antwort und keine Meinung..
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Deshalb hatte ich ja gesagt, lasse ich außen vor - Du bist in die Diskussion eingestiegen ;-)
Also wenn ihr das auf 2 Personen aufteilt, sollte es keine Probleme geben. Mehr als 10.000 pro Person muss in Spanien auf jeden Fall angemeldet werden.
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Und wenn sie von ihrem Konto 9500 Euro abgehoben hat, und ich eben auch? Wer und vorallem wie wollen sie mir das nachweisen..? Und was könnte da im schlimmsten Fall passieren? Einkassieren werden sie es ja wohl kaum..