Reicht es wenn ich Mietvertrag vorlege bei Jobcenter?
Wohne derzeit bei jemand der Bürgergeld bezieht. Ich ziehe aber bald in eigene Wohnung.
4 Antworten
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Du musst dir vor einem Umzug die Zusicherung des Jobcenters einholen.
Dazu zählt auch unter anderem das Vorlegen des Mietvertrags, sodass das Jobcenter die Kosten prüfen kann.
Sollte sich die Wohnung innerhalb der Angemessenheitsgrenze bewegen, musst du vorab nicht die Zusicherung einholen (Paragraph 22 Abs. 4 Satz 3) sondern lediglich die Übernahme der KdU beantragen und mit entsprechenden Nachweisen belegen.
In allen Fällen ist die Zusicherung immer zu empfehlen, da davon auch ggf. Leistungen wie Umzugskosten etc. abhängen.
Einzelheiten besprichst du am besten mit deinem Sachbearbeiter.
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Wenn Du gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist bzw.schon im Leistungsbezug bist, solltest Du vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen.
Sonst kannst Du mit finanziellen Nachteilen rechnen, ohne vorherige Antragstellung und Bewilligung würde es auch keine finanzielle Unterstützung für den Umzug geben und ein evtl.notwendiges zinsloses Darlehen für die Kaution der Wohnung würde es dann im Regelfall auch nicht geben.
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Du mußt Deinen eigenen (Unter(Mietvertrag vorlegen.
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