Reicht ein foto von gahrzeugschein?

5 Antworten

das Original mitzuführen ist Pflicht

Nein zählt nicht, selbst vom Fahrzeuginhaber unterschriebene Kopien zählen nicht.

Allerdings ist das Verwarngeld günstiger als der Aufwand der entsteht wenn der Schein von einem Fahrzeug das von vielen benutz wird verlustig geht.

Kommt auch darauf an wie weit vom Wohnort des Fahrzeuginhabers die Kontrolle stattfindet wie plausibel eine erlaubte Nutzung des Fahrzeugs ohne Originalpapiere ist, ob die Polizei das grundsätzlich ahndet. Wenn der Fahrer ihr blöd kommt ist das natürlich ein gefundenes Fressen ihm noch eins legal reinzuwürgen.

Es gibt Momente im Leben, in denen ausschließlich "Nur Bares ist wahres" gilt, hier übertragen: Nur Originale zählen.

Das Foto könnte schon alt sein und das Fahrzeug schon lange einen anderen Besitzer haben, zwangsstillgelegt sein, ...

Nein das reicht nicht.
Zählt dann so wie nicht dabei.

Nein, du mußt das Original mitführen.