Darf man bei einer Kontrolle den Fahrzeugbrief zeigen wenn der PKW Schein verloren gegangen ist?

3 Antworten

Liegt im Ermessen der Beamten.

Grundsätzlich ist man als Fahrzeugführer verpflichtet die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw bei Fahrzeugen die vor 2008 zum letzten mal zugelassen wurden, den Fahrzeugschein als Originaldokument mitzuführen. Das Dokument nicht mitzuführen ist eine Ordnungswidrigkeit wegen der man mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung verwarnt werden kann.

Wird man von freundlichen Beamten angehalten und legt dem eine Kopie von Zulassungsbescheinigung Teil I oder vom Fahrzeugschein, bzw den Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II vor, wird der es oft bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Schlimmstenfalls die gebührenpflichtige Verwarnung (aktuell in 2020 sind das 10€) ausprechen.

Woher ich das weiß:Recherche

Klar darf man das, ist ja nicht verboten. Bleibt aber trotzdem eine Ordnungswidrigkeit den Fahrzeugschein nicht dabei zu haben.

Beantragt man ein Ersatzdokument wegen dem Verlust, bekommt man eine Bescheinigung darüber, die mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen, erfüllt die erforderliche Obliegenheit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja, auf jeden Fall, aber schnell den kleinen Schein neu beantragen und diesen mitführen