Reichsverfassung 1871: Was genau war der Unterschied zwischen Bundesrat und Reichstag?
Wir schreiben morgen einen Geschichtstest und die Reichsverfassung von 1871 wird wohl auch eine wichtige Rolle spielen. Mein problem ist, dass ich nicht genau verstanden hab, was der unterschied zwischen reichstag und bundesrat ist bzw. war. Beide wurden ja gewählt und beschlossen gemeinsam die Gesetzgebung. Was ist dann noch der Unterschied zwischen ihnen?
Danke schon mal im Vorraus! :)
2 Antworten
Der Reichstag war die Vertretung des Volkes (des gesamten deutschen). Der Bundesrat war die Vertretung der Regierungen der einzelnen Mitgliedsländer des Reiches.
Eigentlich ist der Unterschied kaum mehr als der heute zwischen Bundestag und Bundesrat. Letzteres Organ hat ja sogar unverändert seinen Namen erhalten.
In den Bundesrat entsandten damals die Fürsten (Könige, Herzöge, Grafen uä.) der Länder und die Magistrate der freien Reichsstädte Hamburg, Bremen und Lübeck Vertreter (heute die der 17 Landesregierungen).
Damit hast Du schon mal ganz schlecht aufgepasst, wenn Du meinst, dass dieses Organ "gewählt" sein sollte!
Preussen hatte ein Übergewicht und konnte manche Abstimmungen allein entscheiden, für bestimmte andere galt ein Mehrheitsquorum, das ein Bündnis mit anderen Staaten erforderlich machte. Allerdings hätten demzufolge auch alle anderen Staaten niemals ohne die preussischen Stimmen eine Entscheidung fällen können. Darum beherrschte Preussen - und damit sein Köng, der auch Kaiser des Reiches war - dieses Organ und damit einen Grossteil der Politik.
Der Reichstag wurde in freier, gleicher und geheimer Wahl vom ganzen Volk (allerdings nur Männer ab 21) gewählt.
Der entscheidende Unterschied zwischen Reichstag und Bundestag (ich gehe davon aus, dass dieser gemeint war, denn nur dieser ist mit dem Reichstag vergleichbar) ist der, dass der Reichskanzler nur dem Kaiser, nicht aber dem Reichstag gegenüber verantwortlich war. er wurde vom Kaiser ernannt und konnte von diesem und nur von diesem auch wieder abberufen werden. Es bestand für Frauen weder ein aktives noch passives Wahlrecht (das hatten die anderen Parlamente in der Welt in dieser Zeit auch nicht). Vornehmstes Recht eines jeden Parlamentes ist das Budgetrecht, nur waren die Einnahmen des Reiches bis zur Erzbergerschen Finanzreform 1920 vergleichsweise gering, Zölle, Reichspost, Einnahmen aus dem Reichsland Elsass-Lothringen; die meisten Einnahmen flossen den Bundesstaaten, von denen Preußen etwa 2/3 des Reichsgebietes einnahm, zu; es gab also nicht viel zu verteilen.
Was die Richtlinienkompetenz des Kanzlers betrifft, ist die des Bundeskanzlers deutlich stärker, eine Besonderheit ist das konstruktive Misstrauensvotum. Der Bundestag muss einen neuen Kanzler wählen, wenn der amtierende Kanzler bei der Vertrauensfrage keine Mehrheit erhält, will er nicht Gefahr laufen, vom Bundespräsidenten aufgelöst zu werden. Beim Reichstag von 1871 war das Vertrauen des Reichstags für den Reichskanzler unininteressant, da dieser von dem des Kaisers abhing.