Verfassung 1849 und 1871

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Hallo,

die Verfassung und die Realität sind oft weit auseinander. Die erarbeitete Verfassung in der Paulskirche 1848/49 legte vor allem Wert auf die Freiheiten und Rechte des Individuum, was sich vor allem in einem Grundrechtekatalog widerspiegelte. Die Verfassung für das Deutsche Kaiserreich birgt kaum Unterschiede zu der Verfassung des Norddeutschen Bundes. Diese ist vor allem auf den Reichskanzler Bismarck und Preußen zugeschnitten.

Da die Verfassung 1849 durch die erfolglose Kaiserproklamation nicht in Kraft getreten ist, kann man beide Verfassungen schlecht miteinander vergleichen, weil erstere nie den realistischen Anforderungen des Alltags ausgesetzt wurde. Das lag vor allem an der Spaltung der Revolutionskräfte und deren mangelnde politische Erfahrung.

Mit der Verfassung 1871 wurde zumindest ein Ziel erreicht, das 1848/49 von den Liberalen gefordert wurde: der Nationalstaat. Aber auch hier muss man realistische Abstriche machen, da es eher ein Vertrag der Fürsten war, weil die Einzelstaaten in vielen Belangen souverän handeln konnten. Schon in der Präambel der Verfassung sticht das klar hervor. Ein Grundrechtekatalog war nicht inbegriffen, was auch die Intension widerspiegelte: eine Nation, aber eingeschränkte Rechte der Bevölkerung, was eigentlich ein weiterer liberaler Wert war.

Auch die Machtbefugnisse des Bundesrats, der eine auf dem Papier eine sehr starke Position hatte, waren eingeschränkt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Preußen auch hier eine Vormachtstellung hatte und alle Gesetzesvorlagen blockieren konnte, weil Preußen über 17 Stimmen verfügte und nur 14 Stimmen nötig waren, um ein Veto einlegen zu können.

MfG Rusty


Rusty1995  18.03.2013, 20:49

Danke für den Stern!

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Wer sagt den das die 1871er Verfassung besser war?


Lilly55555 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 14:13

war sie das nicht?

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jony15  17.03.2013, 18:14
@Lilly55555

Nicht unbedingt! Die 1849er Verfassung war "Demokratischer"

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