Rehamaßnahme?
Meine Tochter macht eine Ausbildung über eine Rehamaßnahme vom Arbeitsamt . Sie hat von Beginn der Maßnahme noch kein Geld bekommen. Es sind schon nur 130 Euro monatlich. Was schon sehr wenig ist. Ich habe den Eindruck das die Herrschaften der Meinung sind das man es mit den behinderten Menschen machen kann. Kann ich als Mutter sagen das meine Tochter bis zu Zahlung nicht mehr an dieser Maßnahme teil nimmt? Ausbeuten lassen muss ich sie auch nicht
4 Antworten
Sind nimmt an dieser Rehamaßnahme teil.
Es handelt sich vermutlich um Ausbildungsgeld in Höhe von 126.-€ pro Monat.
Dazu kommen die Fahrtkosten.
Offenbar ist Maßnahme mit Unterbringung in einem Wohnheim o.ä. für das die BfA oder ein sonstiger Träger die gesamten Kosten übernimmt.
Sie wird dort vollverpflegt, so dass keine weiteren Kosten für Nahrung, Unterkunft, Strom, etc ... anfallen.
Wenn die Unterbringung im elterlichen Haushalt wäre, würde sie 480.-€ monatlich bekommen.
Dann eben nochmal dort nachfragen, wann das Geld denn nun überwiesen wird.
Das ist schon ungewöhnlich lange.
Kann ich als Mutter sagen das meine Tochter bis zu Zahlung nicht mehr an dieser Maßnahme teil nimmt?
Das wäre nicht klug, und könnte zur Beendigung der Maßnahme führen.
Erst bitte klären, woran es liegt ...
Oh doch für Integration und Eingliederung kämpfen wir seid sie die Kita besucht. Alle vetroffeben wissen aber das nan arbeiten geht und dafür sein Gekd bekommt. Und nein sie muss davon nicht leben sie bekommt monatlich. Ihr gesamtes Kindergeld. Nur trotzdem ist es nicht ihr Lohn was sie für ihre Arbeit erhält. Das sehen alle Eltern der Klassenkameraden so. Selbst die Ausbilder finden es unter aller ......! Ich möchte mich nicht rechtfertigen und mir Vorwürfe nachen lassen. Sondern wer kann Tipps geben was wir noch nachen können das die betroffenen weiter hilft
Nein, das kannst Du nicht. Es sei denn, daß Du ihre gesetzliche Betreuung bist und daß Einwilligungsvorbehalt besteht.
Wenn die Tochter volljährig bzw. erwachsen ist, muß sie sich selbst kümmern.
Wovon lebt denn die Tochter? Von 130 € mtl. wohl kaum.
Offenbar ist die Maßnahme mit Unterbringung in einem Wohnheim o.ä. für das die BfA oder ein sonstiger Träger die gesamten Kosten übernimmt.
Sie wird dort vollverpflegt, so dass keine weiteren Kosten für Nahrung, Unterkunft, Strom, etc ... anfallen.
Willst Du nicht, dass Deine Tochter durch diese Maßnahme bessere Eingliederungschancen hat?
Wegen der 130 Euro könnte man auch einfach mal nachfragen ....
Ja aber das Feld hat sie seid August noch nicht bekommen