Regelung Arbeitslosengeld | Bürgergeld?
Hallo zusammen.
Ich arbeite seit etwa 8 Monaten als Servicekraft in einem Restaurant. Zusätzlich zum TZ Gehalt erhalte ich Bürgergeld.
Zuvor habe ich eine Ausbildung gemacht und parallel Arbeitslosengeld erhalten.
Bei der Agentur hatte ich konstant Termine und Fristen einzuhalten.
Vom Jobcenter hingegen höre ich nicht wirklich viel.
Ich werde wohl vorerst nicht in dem Restaurant bleiben und mich anderweitig umsehen.
Für die Zeit in welcher ich voraussichtlich arbeitslos bin, wie verändert sich das Verhältnis zum Jobcenter dann?
Gilt es auch hier ständig zu Terminen kommen zu müssen, erhalte ich auch dort „Hausaufgaben“? Wie unterscheidet sich das dann von dem Vorgehen der Agentur für Arbeit?
Danke für hilfreiche Kommentare
3 Antworten
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Du solltest auf keinen Fall ohne wichtigen Grund selber kündigen, dass hätte bei Anspruch auf ALG - 1 eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen zur Folge.
Auch beim Bürgergeld könntest Du mit einer Sanktion des Regelbedarfs von bis zu 30 % von derzeit 563 Euro rechnen, also am besten erst etwas neues suchen, dann kündigen und nahtlos im neuen Job beginnen.
Würdest Du arbeitslos werden und kein Anspruch mehr auf ALG - 1 bestehen, dann wäre natürlich das Jobcenter für dich zuständig und da wirst Du dann auch regelmäßig Termine für persönliche Gespräche erhalten und Eigenbemühungen einen Job zu finden nachweisen müssen.
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wie verändert sich das Verhältnis zum Jobcenter dann?
Sofern Du Deinen TZ-Vertrag nicht aus wichtigem Grund verlierst, kannst Du das Arbeitslosengeld mit Bürgergeld aufstocken = das Jobcenter muß mehr Geld bezahlen.
Unter'm Strich hast Du jedoch nicht mehr als jetzt.
Vom Jobcenter hingegen höre ich nicht wirklich viel.
In der Regel beklagen sich die Menschen über das Gegenteil davon.
Man weiß halt nie ...
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Wenn Du Dich nach einer anderen Arbeit umschauen möchtest, dann tu das doch ohne die vorherige Stelle aufzugeben. Es muss ja nicht sein, dass Du erst arbeitslos wirst.