Rechtsstreit mit Müller Markt - Kaufvertrag als Schüler?

8 Antworten

Wie seht ihr die Lage?

Aussichtslos für dich.

Theoretisch könnte ich ja damit argumentieren, dass ich etwas gekauft habe, aber ohne Erlaubnis der Eltern.

Kannst du aber 7,24 € liegt im Rahmen dessen was normalerweise vom Taschengeld gedeckt ist oder was du dir aus eigenen Mitteln, z.B. einem Gehalt oder einer Ausbildungsvergütung hättest holen können.

Der Vertrag wäre somit als schweben unwirksam §108 BGB.

Nicht zwingend, wie ich bereits schrieb.

Der Kaufvertrag ist rechtmäßig abgeschlossen, und weil die gekaufte Ware keinen Mangel hat, ist der Markt nicht verpflichtet, sie zurückzunehmen. Wenn er es trotzdem macht, wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen, dann aus reiner Kulanz.

Wenn du auf den § 108 BGB abstellst, wirst du wohl belegen müssen, dass dir deine Eltern weniger als 7,24 € an Taschengeld im Monat geben. Denn sonst greift der § 110.

Wenn du argumentieren möchtest das deine Eltern nicht dabei waren, sprich keine Volljährigkeit, was in so einen Fall wäre weil es den Taschengeldpararaph (§110BGB) gibt der in diesen Fall eintreten würde, hättest du keine Chancen🤣

Ich hoffe die Frage ist nicht ernstgemeint. Wegen 7 Euro macht man nicht so ein Fass auf und es gibt auch kein Rückgaberecht im Einzelhandel.

Sie haben recht, ein Recht auf Rückgabe besteht nicht.