Konzert Ticket zurückgeben wegen Verschiebung, Eventim Frist?
Hallo,
Ich habe letztes Jahr 2 Konzertkarten für meinen Sohn gekauft. Das Konzert sollte am 23. Januar 24 stattfinden, wurde aber bereits am 06.11.23 auf den 12.12.24 verschoben. Leider hat mein Sohn aufgrund einer Skifreizeit da keine Zeit und möchte die Tickets zurück geben. Blöderweise wusste er zum Zeitpunkt des Verschiebens nicht das seine Skifreizeit da stattfindet und ging davon aus er wäre zum Konzert gegangen, was ja jetzt schon einige Monde her ist.
Ist das über das
"Rückabwicklungsformular bei Absage oder Verlegung"von Eventim noch möglich, oder gibt es da eine Frist, dass man diese nur zb. 2 Wochen nach Erhalt der Nachricht hätte zurück geben können? Habe leider in den AGBs usw. nichts konkretes gefunden.
Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Das kannst du ganz normal über das von dir genannte Formular machen...bekommst dann den Ticketpreis erstattet. Kosten wie für den Versand oder die Presale Gebühr werden nicht erstattet...hatte Anfang des Jahres eine ähnliche Situation, wo ein Konzert auf ein Datum an dem ich absolut keine Zeit habe, verlegt wurde....habs dann weiterverkauft, da ich sonst zu wenig erstattet bekommen hätte vom Kaufpreis
Ah okay, ja das Problem ist, das Konzert ist nicht ausverkauft und da wird man die Tickets denke ich schwer los bzw. hätte einen ähnlichen Verlust durch Vergünstigungen.
Du hast bis zum Event Zeit
Ohne jetzt in die FAQ etc. zu schauen - ich würde sagen, der Termin, an dem das Konzert stattfindet wäre der allerletzte Termin, evtl. noch in einem gewissen Rahmen davon, damit der Veranstalter noch Zeit hat, das Ticket anderweitig zu verkaufen. Danach ist die Leistung ja nicht mehr möglich, da kann der Veranstalter nichts dafür, dass sie nicht genutzt wird.
Ich bin mir sicher, dass es nach dem Datum, an dem das Event stattgefunden hat, keine Erstattung mehr geben wird.
ja das ist mir auch klar, es geht darum ob es eine frist gibt, zb. 2 wochen nach der Nachricht von der Verschiebung oder bis maximal 1 Monat vor Konzertstart
Wenn in den ABG keine festgelegt sind, gelten "abgemessene" Fristen. Mit anderen Worten: Jeder kann nehmen, was er will. Und jeder kann dem widersprechen. Im Regelfall wird eine Frist von 14 Tagen bis 1 Monat als angemessen angesehen. Im Zweifel wird das vor einem Gericht geklärt.
Ah sehr gut, wo kann man das draus entnehmen?